06.12.2017 - 9 Beratung über den Entwurf des doppischen Hausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 06.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss(empfehlung)
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung wie folgt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.652.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 28.939.500 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 3.287.500 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 25.183.700 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 27.790.000 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.434.400 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.205.800 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 931.300 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 480.000 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 16.000.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 118,75 Stellen |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
Beratungsverlauf:
Von der SPD-Fraktion werden zum Entwurf des doppischen Haushaltes 2018 Änderungsanträge als Tischvorlage eingereicht. Jeder Änderungspunkt kommt einzeln zur Abstimmung.
Punkt 1: Im Ausschuss einigt man sich, im Produkt der Feuerwehr bei diversen Aufwandskonten (ohne interne Leistungsverrechnungen und Abschreibungen) das Budget auf insgesamt 400 T€ zu deckeln. Diese Summe gilt als Budgetrahmen für die nächsten Jahre. Der Hauptausschuss wird aber weiterhin über die geplanten Anschaffungen der Feuerwehr unterrichtet.
Abstimmungsergebnis: | ||
9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 2: Nach intensiver Diskussion im Ausschuss ist das bereits in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten für die Lise-Meitner-Allee abzuwarten. Der veranschlagte Haushaltsansatz i.H.v. 315 T€ wird mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Bauausschuss.
Abstimmungsergebnis: | ||
9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 3+4: Im Ausschuss findet eine intensive Diskussion über die Verlagerung der veranschlagten Haushaltsmittel statt. RH Christopher Radon teilt im Ausschuss mit, dass die CDU-Fraktion dieser Verlagerung nicht zustimmen wird. Bgl. Mitglied Mathias Krüger schließt sich der Meinung an und stellt zu dem fest, dass die Anträge sehr kurzfristig vorliegen und daher keine Beratung in der Fraktion stattfinden konnte. Bgm. Roland Krügel und Ausschussvorsitzender Andreas Quast schlagen die Verschiebung der Diskussion in den zuständigen Umweltausschuss vor. Gleichzeitig soll ein gemeinsames Gespräch mit der Stadt Uetersen für die Bahnverbindung gesucht werden. RH Artur Rieck teilt dem Ausschuss mit, dass die SPD-Fraktion an der Verlagerung festhält.
Abstimmungsergebnis: | ||
5 Ja-Stimmen | 4 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 5: Die Verwaltung erörtert den Ausschussmitgliedern, warum eine Aufteilung der geplanten Investitionen von 75 T€ für die Einführung des Dokumentenmanagements (DMS) nicht sinnvoll ist. Dem Hauptausschuss wird weiterhin über den Sachstand zur Einführung berichtet. Der Ausschuss nimmt dieses zur Kenntnis.
Punkt 6: Im Ausschuss einigt man sich, dass nur die neuen Stellen mit einem Sperrvermerk versehen werden und eine Freigabe durch den Hauptausschuss erforderlich ist. Es ist auch zunächst das Ergebnis der Kubus-Untersuchung abzuwarten.
Abstimmungsergebnis: | ||
9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,2 MB
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