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ALLRIS - Auszug

27.09.2021 - 8 Bebauungsplan Nr. 108 „Westlich der Friedrichst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:
 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 108 wird um ca. 50 m in nördliche Richtung entsprechend des Geltungsbereichsplanes erweitert.
  2. Der Vorentwurf der Planung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz   1  BauGB soll wie in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden. Alternativ kann der Entwurf des Planes und die Begründung für   die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

2

0

 

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Beratungsverlauf:
Herr Tams erläutert den Sachverhalt anhand einer Powerpoint (siehe Anlage).

Herr Heitmann erfragt, warum die Baugrenzen unterschiedlich seien. Herr Tams erläutert, dass je Quartier ein Baufenster dargestellt wird. An der Friedrichstraße wurden mehrere Quartiere gebildet, da die Firsthöhen bestandsorientiert festgesetzt wurden und hier unterschiedliche Bestandsgebäudehöhen existieren.  

Herr Stümer wirft ein, dass der hintere Bereich abgegrenzt werden solle.

Herr Tams führt dazu aus, dass für den hinteren Bereich eine offene Bauweise festgesetzt werde. Bei Zusammenlegung von Grundstücken können bis zu 30 Meter lange Häuser entstehen.

Nach einer längeren Diskussion kommt der Ausschuss zu dem Konsens, dass die 2. Bautiefe auf eine Wohneinheit (Einzelhaus und Doppelhaus) begrenzt werde, da so ausgeschlossen werden könne, dass Grundstücke zusammengelegt werden, um einen Wohnblock zu bauen. Dies ist im vorliegenden Planentwurf (textl. Festsetzungen) bereits so vorgesehen. Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen