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ALLRIS - Auszug

20.10.2021 - 6 Weiteres Vorgehen zur Ortskernentwicklung - Ver...

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Beschluss:
  

  1. Der Umweltausschuss beschließt die AC-Planergruppe für den Planungsprozess bis zur Erstellung des Aufgabenpapiers zu beauftragen.

 

  1. Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung eine Bewerbung für Fördermittel im Rahmen des Förderprogrammes „Neue Perspektive Wohnen einzureichen.

 

  1. Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung Gespräche mit den Grundstückeigentümern, die im Teilgebiet „Uetersener Straße / Willy-Meyer-Straße“ liegen, aufzunehmen.

 

  

 

 

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Abstimmungsergebnis zu 1:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

Abstimmungsergebnis zu 3:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Beratungsverlauf: Herr Escosura von der AC-Planergruppe stellt sich vor und trägt anhand seiner Präsentation (siehe Anlage) vor.

Er berichtet in einem kurzen Rückblick, dass es bereits vor ein paar Jahren ein Ortskernentwicklungskonzept gab. Diese Planungen wurden bereits genutzt.

Ziel ist es vorrangig, der Verwaltung einen Leitfaden an die Hand zu geben, um eine Grundlage bei Bauanfragen zu haben. Die zukünftige Planung für die Ortskernentwicklung soll die Einbindung der Öffentlichkeit beinhalten, sowie Fördermittel beantragt werden können.

Es gibt ein begleitetes Förderprogramm, welches einen maximalen Zuschuss von 50.000,-€ für sämtliche Planungskosten auslobt. Hierbei ist es wichtig, möglichst frühzeitig Kontakt zur „ARGE zeitgenössisches Bauen“ aufzunehmen.

Gesucht wird ein zentraler Platz (z.B. Bahnhof), der zum Begegnen und Verweilen einlädt. Hier stellt sich die Frage nach der Schaffung einer der Ortsmitte mit Lebens- und Aufenthaltsqualität, einer entsprechenden Nutzungsansiedlung ebenso, der verkehrlichen Anbindung, der Mobilität und des Wohnungsangebotes.

Daher sind bei künftigen Planungen und Bebauungen darauf zu achten, dass in den Erdgeschossen eine öffentliche Nutzung in Form von kleinen Läden bzw. Einzelhandel entsteht.

Seitens der Flächen um das Ortszentrum herum ist das Flächenpotential sehr begrenzt, allerdings ist ein Großteil der Flächen bereits in städtischem Besitz.

 

Als Vorarbeit hierzu sind vorab mit den privaten Grundstückseigentümern Gespräche zu führen. Ebenso sind auf Augenhöhe gezielt gesteuerte Gespräche mit der Öffentlichkeit zu suchen. Diese könnten in Form einer Bürgerwerkstatt erfolgen.

Die Bürgerwerkstatt ist eine Präsenzveranstaltung von Bürgern, die in einzelne Themengruppen eingeteilt werden.

Hier können zu einzelnen Themen Ideen, Wünsche und Nutzungsvorstellungen verschlankt einfließen. Es werden Fragen nach öffentlicher Nutzung und welche Auswirkungen hat dies für den öffentlichen Raum. Den Geltungsbereich heißt es genau zu definieren, um eine vergleichbare Qualitätssicherung gewährleisten zu können.

 

Die Inhalte werden mit Leben gefüllt und die Aufgaben an die Investoren genau definiert.

Je konkreter die Formulierung lautet, desto vergleichbarer sind die Angebote der Investoren.

Zeitlich und inhaltlich sollten die Prozesse ineinandergreifen. Auch an eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist zu bedenken, denn diese haben meist eine konkrete Vorstellung von ihren Ideen, die gleichfalls zu berücksichtigen sind.

Städteplanungen befinden sich in einem stetigen Prozess. Aus diesem Grund ist eine kontinuierliche Beteiligung aller Altersgruppen nötig. Damit die Information über die Bürgerwerkstatt ein möglichst großes Spektrum an Altersgruppen erreicht, könnte diese über die sozialen Netzwerke, Briefwurfsendungen, Aushänge, Zeitung oder auch über die Vereine verbreitet werden. Auf Kinder und Jugendliche müsse separat herangetreten werden. Wichtig ist, keine Dominanz von starken Gruppen zuzulassen. Letztendlich entscheidet die Stadtverwaltung, welche Anforderungen in das Aufgabenpapier einfließen., auf welches hin sich die Investoren bewerben können.


 

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Anlagen zur Vorlage