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ALLRIS - Auszug

25.10.2021 - 6 Anfragen von Ausschussmitgliedern

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Beratungsverlauf: Herr Böhmke berichtet, dass er angesprochen sei, dass die Verwaltung Briefe an die Bewohner der Willy-Meyer-Straße geschrieben habe. Frau Kählert erklärt, dass von Seiten der Verwaltung keine Anschreiben an die Bewohner der Willy-Meyer-Straße verschickt wurden. Herr Goetze fügt hinzu, dass lediglich 2 Gespräche mit Eigentümern erfolgten.

Herr Stümer verweist, diesen Punkt im nichtöffentlichen Teil beraten zu wollen.

Herr Früchtenicht fragt nach dem Sachstand der K22. Herr Goetze antwortet, dass ein neues Verkehrsgutachten beim Kreis in Auftrag gegeben wurde und hofft, dass dieses noch bis Ende des Jahres erstellt wird. Frau Kählert informiert, dass die Wartezeit für die Aufnahme des Berufungsverfahrens in der Regel bis zu einem Jahr dauern könne.

Herr Früchtenicht spricht das veraltete Verkehrsgutachten aus den 80er Jahren an. Er wünscht ein neues Verfahren mit überarbeiteten Ideen.

Frau Hahn fragt, warum die Fahrradständer beim neuen Rewe abmontiert wurden. Es seien auch keine neuen Fahrradständer aufgestellt worden. Herr Dr. Bätcke informiert, dass die CDU bereits Kontakt mit dem Rewe-Inhaber aufgenommen hat. Dieser plane neue Fahrradbügel aufzustellen. Frau Kählert teilt mit, dass die Fahrradbügel bestellt, jedoch noch nicht geliefert wurden. Sie werde sich diesbezüglich aber erkundigen.

Herr Jochens möchte wissen, warum trotz einem am 20.11.2020 versagten Einvernehmen der landwirtschaftliche Unterstand am Kummerfelder Weg noch stehe. Herr Goetze wird sich zum Sachstand erkundigen.

Herr Jochens fragt nach, wie weit der Sachstand zur geplanten Markierung an der Einfahrt von der Esinger Straße in Richtung Marktplatz Höhe Aldi / Sparkasse ist. Herr Goetze berichtet, dass diese Arbeiten zeitnah veranlasst werden.

Herr Jochens bemängelt die Arbeiten der Firma Wilhelm Tel in der Uetersener Straße.

Der Fußweg wurde aufgerissen und anschließend leider mangelhaft wieder hergestellt. Er fragt an, ob nach Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Raum eine Abnahme erfolgt. Herr Goetze teilt mit, dass bei Aufgrabungen immer eine Aufgrabegenehmigung beim Bauamt sowie eine Verkehrsanordnung beim Ordnungsamt beantragt werden muss. Ausnahme seien jedoch Telekommunikationsfirmen. Diese benötige für die Aufgrabung lediglich eine Aufgrabeanzeige. Frau Kählert fügt hinzu, dass eine Abnahme erfolgt und ggfs. eine Nachbesserung gefordert und nachgeholt wird. Herr Jochens bittet darum, dass unvorhergesehene Baumaßnahmen bekannt gegeben und Anwohner rechtzeitig darüber informiert werden sollten. Herr Goetze teilt mit, dass dies in der Regel ca. 1 Woche vor einer Baumaßnahme mit Sperrung geschehen muss.

 

 

 

 

TOP 12 Teil 1 in TOP 6

Herr Stümer erklärt das gemeindliche Einvernehmen.

Baugenehmigungen sind 3 Jahre gültig, können, falls noch nicht mit dem Bau begonnen wurde, innerhalb dieser Zeit immer um 2 Jahre verlängert werden. Die Prüfung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt erneut.

Bauvoranfragen sind ebenfalls 3 Jahre bindend. Hintergrund ist eine mögliche Änderung im Baurecht. Hierbei ist der Bauträger für 3 Jahre abgesichert. Die Verlängerung kann vor Ablauf der Frist beliebig oft in einfacher Form und Kommentierung vom Bauträger erfolgen.

Frau Hahn kritisiert, dass in ihren Augen Ermessensentscheidungen getroffen würden.

Herr Stümer klärt auf, dass lt. § 34 des BauGB eine Überprüfung vor Ort erfolgt, falls z.B. Fluchtgrenzen nicht eingehalten würden. Herr Goetze vermittelt, dass im Bauausschuss keine Ermessensentscheidungen getroffen werden und erklärt hierzu die rechtlichen Voraussetzungen insbesondere die §§ 31, 34 und 35.

Das gemeindliche Einvernehmen sei z.B. zu erteilen, wenn ein Objekt sich einfügt.

Das gemeindliche Einvernehmen sei z.B. zu versagen, wenn ein Objekt sich nicht einfügt. Daher gibt es kein Ermessensspielraum. Er gesteht jedoch ein, dass angesichts der unterschiedlichen Betrachtungen zur Einbeziehung der näheren Umgebung als Maßstab für § 34 BauGB durchaus der Eindruck entstehen könnte.

Herr Stümer beendet den verfahrenstechnischen Teil von TOP 12 in TOP 6 nachdem es keine weiteren Fragen gibt.

Zukünftig werden Anträge auf Verlängerung der Baugenehmigungen, die das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und in den Aufgabenbereich des Ausschusses fallen, dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.