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ALLRIS - Auszug

25.10.2021 - 9 Haushaltsplanung 2022 für den Teilhaushalt ...

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Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die für den Ausschuss relevanten Ansätze für den Teilhaushalt 4 als Empfehlung für die Ratsversammlung zu übernehmen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Beratungsverlauf: Herr Goetze teilt vorab mit, dass die im Teilhaushalt zugeordneten Produkte schwierig zu trennen sind, daher sind die aufgeführten Produkte im Bauausschuss sowie im Umweltausschuss zu beraten.

Frau Sydow-Graen fügt diesbezüglich hinzu, dass folgende 8 Produktkonten im UA gesondert beraten werden: 111825, 111850, 537000, 547000, 551000, 551100, 561000 und 561500.

Herr Goetze informiert, dass es zu einigen Maßnahmen gesonderte Beschlussvorlagen gab oder gibt und deshalb diese nicht im Rahmen der Haushaltsvorlage detailliert beschrieben wurden.

 

Für den Hörnweg wurden die Kosten um 10.000,-€ Kosten für einen Gutachter eingestellt.

Nicht beschrieben und mit Sperrvermerk versehen sind die Königsberger Straße und der Wachsbleicherweg. Diese Maßnahmen betreffen den Abwasserbetrieb bezüglich der Regen- und Schmutzwasserleitungen und werden in einer der nächsten Sitzungen beraten.

Die Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) wird zum Ende des Jahres aufgelöst und dem Stadthaushalt zugeführt. Die Konten werden überführt und die Liegenschaften aufgenommen.

Die Baumaßnahme für das Dach der KiTa Merlinweg kann nicht übertragen und muss deshalb neu veranschlagt werden (alt: GGT; neu: Stadthaushalt).

Die allgemeinen Bewirtschaftungskosten sind aufgrund der Kostensteigerung von Energiekosten geringfügig erhöht worden.

Die Zuwegung des Bauhofes wurde verlegt und erfolgt jetzt über Hausnummer 50.

Die Zufahrt wird in Eigenregie gepflastert. Weiterhin steht die Renovierung der Duschräume im Bauhof an.

Die Feuerwehren erhalten neue Türen, um kontaminierte Fahrzeuge vom restlichen Gebäude abschirmen zu können. Der Schulungsraum der FF Ahrenlohe erhält ein Klimagerät.

In der FRS-Turnhalle besteht noch ein Legionellenproblem.

Momentan beziehen sich die Investitionsmaßnahmen auf den Moorreger Weg und Kleinen Moorweg.

Im Bereich Erweiterung Straßenbeleuchtung sind keine Mittel eingeplant.

Die alte Fahrradabstellanlage wird durch eine neue ersetzt, hinzu kommen noch 2 weitere Abstellanlagen sowie 1 WC. Auch hier fließen Fördermittel und eine Aufstockung durch die Nah.SH.

Frau Hahn erkundigt sich, wofür 221.000 EUR bei dem Produkt Fahrradgarage – sonstige Geschäftsaufwendungen in der Jahresrechnung verwendet worden sind. Herr Goetze kann dies nicht beantworten und sagt eine Erläuterung im Protokoll zu.

Die Fahrradgarage wurde seinerzeit zunächst als Investition geplant. Die Fahrradgarage wurde aber neu geplant und der bereits gebuchte Betrag von Anlagen im Bau auf das genannte Aufwandskonto umgebucht. Diese war bereits eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Jahresrechnung 2020 im Prüfungsausschuss v. 26.05.2021 und wurde entsprechend erläutert.

Herr Goetze berichtet weiter, dass die Verwaltung sich mit den Fahrzeuglisten des Bauhofes kritisch auseinandergesetzt hat. Die bisher getätigten Fahrzeugkäufe seien seinerzeit zeitlich so getaktet, dass nicht alle Fahrzeugkäufe auf einmal getätigt werden. Es stehen derzeit nur 2 Rasenmäher zur Verfügung. Die Anschaffung für einen 3. Rasenmäher wird vorerst zurückgenommen. Auch die Ersatzbeschaffung des Pritschenfahrzeuges soll gestrichen werden. Herr Goetze spricht die derzeitige Personalknappheit auf dem Bauhof an. Zu März 2022 wird auch ein neuer Bauhofleiter gesucht. Die veranschlagten Geräte werden jedoch dringend benötigt und sollten unverändert im Haushaltsentwurf verbleiben.

Herr Früchtenicht fragt, welche Zuschüsse die FRS erhalten kann.

Herr Goetze teilt mit, dass er die finalen Zahlen noch nicht kennt und er auf ein Förderprogramm hofft. Es wird nicht begonnen, bevor die Fördermittel bereitgestellt sind. Dies ist mit einem Sperrvermerk im Haushalt versehen.

Frau Hahn fragt warum Aus- und Fortbildungskosten als freiwillige Leistungen deklariert sind, wo es sich doch um zwingend notwendige Fortbildung handelt. Frau Kählert erklärt, dass es im Beamtenrecht verpflichtend ist, an Fortbildungen teilzunehmen, da ggfs. Befähigungen entfallen können. Für die Angestellten ist es eine grundlegende Voraussetzung, aufgrund von internem Wechsel, Neueinstellungen und Gesetzesänderungen immer informiert und auf dem aktuellen Stand zu sein. Ebenso sei es aufgrund des Generationenwechsels eine elementare Voraussetzung.


Ende des öffentlichen Teils um 21.20Uhr.

 

 

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Anlagen zur Vorlage