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ALLRIS - Auszug

01.11.2021 - 7 Stellenplan 2022

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss die Übernahme der Veränderungsliste für das Jahr 2022 mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen:

 

Lfd. Nr.

Bemerkung / Einschränkung

9

Diese Stelle ist mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dieser wird bei Bedarf durch den Hauptausschuss aufgehoben werden.

14

Diese Stelle ist mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Der Vertrag mit dem Stelleninhaber der bestehenden 450€-Stelle kann verlängert werden.

Nach Fertigstellung der Stellenbeschreibung für diese Stelle erfolgt eine erneute Beratung im Hauptausschuss.

39

Die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Stunden ist mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Verwaltung möge die Inhalte der zusätzlichen Tätigkeiten benennen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

1

--

 

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Beratungsverlauf:
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird die Veränderungsliste durchgearbeitet.

RH Werner macht darauf aufmerksam, dass die Veränderungsliste und nicht der Stellenplan beschlossen wird. Der Beschluss wird entsprechend angepasst.

 

Zu lfd. Nr. 9: Die Schaffung einer Springerstelle soll mit deren Besetzung zur Entlastung des Arbeitsumfeldes bei Langzeiterkrankten (absehbarer Krankheitszeitraum von mehreren Monaten) beitragen. Eine Vertretungsregelung kann über das übliche Maß einer Urlaubsvertretung nicht hinausgehen. Die/Der Erkrankte würde auf die Springerstelle „geschoben“; die in diesem Zuge freigewordene Stelle würde mit der/dem Springer*in besetzt werden.

Die Inanspruchnahme einer qualifizierten Arbeitnehmerüberlassung ist nicht zielführend, da der Fachkräftemangel auch in den öffentlichen Verwaltungen angekommen ist. Zeitlich befristete Ausschreibungen führen in der Regel auch nicht zum Erfolg. Zuviele Verwaltungen suchen Verwaltungsfachangestellte mit unbefristeten Arbeitsverträgen.

Die Bürgermeisterin betont, um leistungsfähig und -stark zu bleiben, ist es notwendig diese Springerstelle zu schaffen.

Im Stellenplan darf grundsätzlich jede Stelle nur mit einer Person besetzt sein (siehe § 9 Abs. 7 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik - GemHVO-Doppik vom 14. August 2017).

Zu lfd. Nr. 14: Diese Stelle ist inhaltlich noch nicht ausgestaltet. Orientiert hat man sich an den Vorgaben des KGST.

Herr Kölbl bittet den Gemeindewehrführer um Stellungnahme. Herr Lolies führt aus, dass sich in der jüngsten Vergangenheit aus rechtlicher Sicht sehr viel geändert hat. Zum Beispiel sind die Prüfintervalle kürzer geworden; auch die Dokumentationen von Prüfungen, Pflege und Wartung der vielfältigen Gerätschaften ist sehr zeitaufwendig. Die Pflege und Wartung der persönlichen Schutzkleidung der 130 aktiven Kameraden*innen muss gewährleistet sein sowie die Sicherstellung der „schwarz-weiß Trennung“.

Durch die Einführung der neuen Feuerwehrsoftware wird jedes Handeln an den Geräten und der Schutzkleidung dokumentiert. Bei Unfällen mit Personenschaden wird die Strafverfolgungsbehörde hier zuerst und genau prüfen, ob ein Versäumnis vorliegt. Ohne eine*n weitere*n Mitarbeiter*in könnte ggf. ein Organisationsverschulden seitens des Arbeitgebers haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Es besteht Einigkeit, dass die persönliche Sicherheit der Feuerwehrkameraden*innen an erster Stelle stehen muss.

Die auf sechs Monate befristete 450€-Stelle läuft aus. Sie kann vorerst für weitere sechs Monate verlängert werden. Diese Zeit soll genutzt werden, um die Aufgabenorganisation für die benötigten Stellen vorzulegen.

Zu lfd. Nr. 39: Die Bürgermeisterin führt aus, dass der Mitarbeiter die Bedürfnisse der Bürger*innen befrieden soll. Hierbei geht es um Falschparker, wuchernde Hecken an Straßen usw. Der zuständige Mitarbeiter hat die Weisung erhalten, zuerst schlichtend mit den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen und erst im zweiten Schritt der Uneinsichtigkeit kostenpflichtige Verwarnungen auszusprechen. Besondere Beschwerdefälle werden mit dem Leiter des Ordnungsamtes gesondert besprochen. RH Werner sieht, dass der Mehrbedarf vorhanden und eine Stundenerhöhung gerechtfertigt ist. Die Stelle sollte mit Geld ausgestattet werden und dem Hauptausschuss die zusätzlichen Aufgaben benannt werden. Der Hauptausschuss sieht der abschließenden Beratung im kommenden Jahr entgegen.

Frau Ries stellt fest, dass eine Änderung im Stellenplan keine automatische Anpassung des bestehenden Arbeitsvertrages nach sich zieht.

Zu lfd. Nr. 48: Die Stelleninhaberin hat bisher Aufgaben nach dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein (Landesarchivgesetz - LArchG) vom 11. August 1992 ausgeführt. Zusätzliche Aufgaben, wie zum Beispiel Recherche aus der Historie wurden extra vergütet. Mit der vorgeschlagenen Regelung schafft man hier Rechtssicherheit gegenüber den Sozialversicherungen und den Steuerbehörden. Der Personalrat wünscht eine interne Ausschreibung dieser Stelle, da sich die Parameter der Stellenbeschreibung geändert haben.

Zu lfd. Nrn. 126 bis 152: RF Hahn bittet, dem Protokoll die Höhe der entstandenen Kosten der externen Reinigung beizufügen.

Weiteres: @ Die Erstattung der Personalkosten von der Volkshochschule an die Stadt Tornesch ist als Vergleich zum Vorjahr aufzuzeigen und den Mitgliedern des Ausschusses zu kommen zulassen.

@ Zur kommenden Sitzung des Hauptausschusses wird um eine detaillierte Aufstellung für die geplante Rattenbekämpfung in Eigenregie gebeten, aus der die Personalkosten, Aus- und Fortbildungskosten, Materialkosten sowie Kosten für die Nutzung von Gerätschaften (z.B. Fahrzeug) hervorgeht.

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Anlagen zur Vorlage