03.11.2021 - 12 Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 03.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Finanzen
- Bearbeiter:
- Christiane Dutschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen ergibt, dass bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum Stichtag 31.12.2020 die Bestimmungen des Haushaltsrechts und die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung beachtet wurden. Der Jahresabschluss 2020 des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen wird in der vorgelegten Fassung festgestellt. Die Schulverbandsversammlung beschließt den Jahresabschluss 2020.
Weiterhin beschließt die Schulverbandsversammlung den Jahresüberschuss 2020 gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik von der Bilanzposition „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ in Höhe von 231.376,74 € auf die Bilanzposition „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages aus Vorjahren umzubuchen.
Beratungsverlauf:
Herr Kölbl erläutert den Sachverhalt.
Herr Kinde wollte zum Thema „negatives Eigenkapital“ den damaligen Beschluss in Erinnerung rufen, einen 20-Jahresplan zum Abbau aufzustellen.
Frau Kählert entgegnet, dass sich für beide Kommunen in den letzten Jahren eine angespannte Haushaltslage ergeben hat. Durch Umschuldung konnte die Zinslasst erheblich reduziert werden. Sie schlägt vor, den Überschuss nicht an die Verbandskommunen abzuführen, um das negative Eigenkapital so zu reduzieren. Sobald sich die Finanzlagen der Verbandskommunen verbessern, sollte über einen zusätzlichen jährlichen Abtrag zur Reduzierung des negativen Eigenkapitals beraten werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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