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ALLRIS - Auszug

27.10.2021 - 8 Vorläufige Jahresabschlüsse der Grundstücksgese...

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Beratungsverlauf:
Protokollführer Holger Scholz gibt als zuständiger Sachbearbeiter der GGS einen kurzen Sachstandsbericht. Wirtschaftsrat als beauftragtes Prüfungsunternehmen wird die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2019 voraussichtlich erst Mitte November beginnen können, so dass die Terminvorgabe 31.12.2021 für die endgültigen Jahresabschlüsse wahrscheinlich nicht eingehalten werden kann. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass alle geprüften Jahresabschlüsse zur Finanzausschusssitzung im Februar 2022 vorgelegt werden können. Mit den heutigen Beschlüssen könnte im November der Wirtschaftsplan für 2021 nachgeholt werden. Der Wirtschaftsplan für 2022 wird – unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse - ebenfalls im Februar 2022 vorliegen. Auf Anfrage vom bgl. Mitglied Jens Niederhausen bezüglich der Werthaltigkeit von Forderungen bzw. deren Wertberichtigung wird verwaltungsseitig entgegnet, dass die Forderungen gegenüber dem Verein in voller Höhe in der jetzigen Fassung der jeweiligen Jahresabschlüsse enthalten sind, da die Bürgermeisterin in ihrer Funktion als Werkleitung gemäß Hauptsatzung keine Befugnis hat, einen solchen Schuldenerlass eigenständig durchzuführen, der zur Diskussion stehende Schuldenerlass wurde politisch bisher nicht beschlossen. Bgl. Mitglied Jens Niederhausen hält diese Vorgehensweise für eklatant falsch. Im Hinblick auf die terminliche Verschiebung zur Prüfung der Jahresabschlüsse reagiert RH Lars Janzen mit Unverständnis und wirft der Verwaltung Taktik vor, schließlich sei es der Verdienst seiner Fraktion, dass die (ungeprüften) Jahresabschlüsse nun endlich vorliegen würden, deren Prüfung und Abschluss nun aber weiter verzögert werden sollen.

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Anlagen zur Vorlage