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ALLRIS - Auszug

22.03.2022 - 11 B-Plan 58, 2. Änderung und Erweiterung „Ahrenlo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes 58 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 07.02.2022 geprüft. Die Zusammenstellung vom 07.02.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 58 für das Gebiet südlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe bis ca. 85 m, östlich des Ohlenhoffs in einer Tiefe von ca. 180 m und südwestlich des Kuhlenwegs, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes 58 durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de >Geoportal >Themenbereich Bauen eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

0

1

 

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Beratungsverlauf:

Die TOPé 11 und 11.1 werden zusammen beraten. Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, RH Stümer, erläutert, dass heute der Satzungsbeschluss für den Neubau eines Edeka und eines Lidl-Marktes beschlossen werden soll. In der städtebaulichen Vereinbarung hat die Stadt den Weg für die seitliche Erschließung zum Mehr-Generationenpark festschreiben lassen. In der Beratung des Bau- und Planungsausschusses vom 07.03.2022 wurde die Verwaltung gebeten, bis zum Satzungsbeschluss noch die Fragen zu den Fahrradabstellplätzen und zur Dachbegrünung zu klären. Zu den Fahrradabstellplätzen wurde die Abwägungstabelle entsprechend ergänzt bzw. klar gestellt. Die Frage der Dachbegrünung wurde in der städtebaulichen Vereinbarung mit dem Investor ergänzt.

RF Hahn entnimmt der Planzeichnung, dass die Fahrradständer schlecht sichtbar hinter den Gebäuden eingeplant wurden. Sie fragt nach, ob diese dann nur dort gebaut werden dürfen oder ob die Lage noch veränderbar ist.

RF Plautz entnimmt der textlichen Festsetzung, dass unversiegelte Fläche begrünt werden müssen. Dies könnte z.B. auch Rasen sein. Sie hätte die Vegetation gerne genauer definiert.

RH Rahn bemängelt, dass die Anzahl der Fahrradstellplätze für Lastenfahrräder nicht der Stellplatzsatzung der Stadt Tornesch entspricht und bittet um Überprüfung.

RH Stümer nimmt diese Vorschläge auf. Da diese Änderungen zu einer erneuten Auslegung des B-Planes führen würden, schlägt er vor, die drei Punkte verbindlich, z.B. durch Ergänzung der städtebaulichen Vereinbarung, mit dem Investor zu klären. Mit dem Vorgehen ist die Ratsversammlung einverstanden. Zukünftig bittet Herr Stümer darum, solche Punkte im Laufe der Beratung in den Fachausschüssen hervorzubringen. 

Anschließend lässt BV Meyer Hildebrand über den B-Plan 58, 2. Änderung, abstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage