28.03.2022 - 13 B-Plan 102 "Südlich Uetersener Straße/ Westlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 28.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschluss:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 30.06.2021 geprüft. Die Zusammenstellung vom 30.06.2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf und die Begründung zum B-Plan 102 "Südlich Uetersener Straße/ Westlich Willy-Meyer-Straße" werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
Beratungsverlauf:
Herr Stümer erläutert kurz den Sachverhalt und teilt mit, dass die CDU-Fraktion nicht zustimmen werde. Die Fraktion sei für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Festsetzung der vertikalen Nutzung sowie Stellplatzanzahl. Die textliche Festsetzung mit einer „gesundheitlichen Anlage“ sei nicht korrekt, da eine Arztpraxis keine „gesundheitliche Anlage“ sei. Da es in der Vergangenheit zu Problemen kam, sollte dies im B-Plan festgesetzt werden.
Herr Goetze merkt an, dass ein Bebauungsplan mit Vorhabenträger damals gescheitert sei. Bei einem normalen B-Planverfahren biete sich nicht die Möglichkeit, Details festzulegen. Jedoch gebe es die Möglichkeit, Pläne im Kaufvertrag anzuhängen, die verpflichtend seien und keine aufschiebende Wirkung haben würden. Ärzte würden leider zu „Freiberuflern“ zählen. Die vertikale Nutzung könne jedoch für das Obergeschoss festgelegt werden. Für das Erdgeschoss nicht. In einem Kaufvertrag könnte es verpflichtend vereinbart werden.
Herr Früchtenicht plädiert für den Vorschlag von Herrn Stümer.
Herr Goetze wirft ein, dass der Satzungsbeschluss erst im September gemacht werden könne. Dies müsse berücksichtigt werden.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Verwaltung den Beschlussvorschlag zurückzieht. In der kommenden Sitzung wird ein neuer Beschlussvorschlag mit einem vorhabenbezogenen B-Plan vorbereitet.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:55 Uhr
Anlagen zur Vorlage
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