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ALLRIS - Auszug

30.05.2022 - 9 Novellierung der Verträge über die Übernahme de...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übernahme der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen und weiterer Aufgaben zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

8

1

 

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Beratungsverlauf:
Zu Beginn stellt sich Herr Baumgart die Frage, warum die Stadt Tornesch die Aufgaben übernehmen solle, wenn es eigentlich die Aufgabe des Kreis Pinnebergs sei. Die Kosten seien nicht kalkulierbar. Daher verstehe er es nicht, warum sich die Stadt Tornesch dies auflasten möchte.

Herr Früchtenicht sieht es ebenfalls so. Die Straße sei in seinen Augen „schrott“. Sie müsste erst einmal grunderneuert werden, damit die Stadt diese übernehmen würde. Für den Bauhof sei es außerdem zusätzliche Arbeit. Er berichtet, dass Barmstedt sich geäußert habe, die Übernahme nicht zu machen und dafür plädiert er ebenfalls.

Herr Goetze erläutert, dass es seit 40-50 Jahren so gehandhabt wurde, dass sich die Kommunen Tornesch und Uetersen um die Kreisstraßen 20 und 22 kümmern. Da die Bürger zuerst bei der hiesigen Stadt anrufen und Schäden melden, sei dies der kürzeste Weg zur schnellen Erledigung. Der Hauptgrund sei der kurze Dienstweg für kleinere Arbeiten. Er betont, dass es besonders sei, dass der Winterdienst wieder rückübertragen wurde und Personal solle auch gestellt werden vom Kreis Pinneberg. Er erläutert außerdem, wie der Betrag pro Km errechnet wurde und stellt sich die Frage, ob eine Ablehnung nicht ein Streitpunkt werden könnte in Bezug auf die Behelfsbrücke.

Frau Hahn erfragt, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn die Obergrenze von 360 m² überschritten werde. Dazu entgegnet Herr Goetze, dass dann der Kreis Pinneberg die Maßnahme bezahle. Es gebe keine Vertragslaufzeit aber eine Preisindexierung. Man müsse dann schauen, ob der Betrag in der Zukunft auskömmlich sei.

Herr Baumgart sieht es weiterhin kritisch. Außerdem könne man dem anrufenden Bürger einfach die Durchwahl der zuständigen Behörde weitergeben.

Herr Früchtenicht wirft ein, dass die damaligen Mittel in Höhe von 17.000,00 € bereits nicht ausgereicht hätten, und er habe in der Vergangenheit schon empfohlen, aus dem Vertrag zu kommen, wenn es möglich sei.

Frau Dr. Dohrn merkt an, dass die Bedenken, welche Herr Goetze bezüglich der Behelfsbrücke geäußert habe, wie ein Druckmittel klingen würden.

Herr Goetze betont, dass das so nicht gemeint sei. Er erläutert, wie es damals zu dem „Abkommen“ bezüglich der Behelfsbrücke gekommen sei. Zu Herrn Früchtenichts Einwurf entgegnet er, dass daher die Obergrenze festgelegt wurde, damit die großen Maßnahmen nicht mehr von der Stadt getragen werden müssen wie z. B. eine Deckensanierung.

Herr Baumgart sieht es wie Frau Dr. Dohrn und kritisiert einige Klauseln im Vertrag.

Frau Kählert merkt an, dass immer nur das Geld ausgegeben wurde, welche als Mittel zur Verfügung standen. Die Behelfsbrücke sei nun jedoch eine Ausnahme. Diese Kosten sind extra.

Herr Stümer stimmt Herrn Baumgart und Herrn Früchtenicht in ihren Ausführungen zu und betont, dass die Mittel nie auskömmlich waren.

Frau Hahn sieht es ebenfalls so. Es klinge wie „ein Klotz am Bein“.

Herr Jochens erfragt, welches Argument dafürspreche. Dazu entgegnet Frau Kählert, dass eine Ablehnung zu einer Mehrbelastung des Straßenverkehrs im Ort führen könnte. Dies halte Herr Jochens allerdings für ein nicht kalkulierbares Szenario.

Frau Dr. Dohrn sieht die Beteiligung an der Behelfsbrücke als größten Knackpunkt. Herr Goetze merkt an, dass dies eventuell eine Verhandlungsgrundlage sei.

Anschließend wird abgestimmt und abgelehnt. Es werden daher keine weiteren Verhandlungen geführt bzgl. des Vertrages.

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Anlagen zur Vorlage