28.06.2022 - 13 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt den anliegenden Entwurf einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Plans 112 "Westlich Friedrichstr., nördlich Jürgen-Siemsen-Str." als Satzung. Der Bereich umfasst das Gebiet südlich der Wilhelm-Schildhauer-Str., nördlich der Jürgen-Siemsen-Str. und in einer Tiefe bis zu 90 m westlich der Friedrichstraße, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Beratungsverlauf:
Der Geltungsbereich wäre ohne Veränderungssperre nach § 34 BauGB bebaubar. Ein Investor möchte gerne im vorderen Teil der Friedrichstraße bauen. Es besteht Einigkeit mit ihm, hier einen vorhabenbezogener B-Plan zu entwickeln, so der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, RH Stümer. Er bittet um Zustimmung zum Erlass der Veränderungssperre.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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16,1 kB
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2 MB
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