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ALLRIS - Auszug

28.06.2022 - 13 Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt den anliegenden Entwurf einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Plans 112 "Westlich Friedrichstr., nördlich Jürgen-Siemsen-Str." als Satzung. Der Bereich umfasst das Gebiet südlich der Wilhelm-Schildhauer-Str., nördlich der Jürgen-Siemsen-Str. und in einer Tiefe bis zu 90 m westlich der Friedrichstraße, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

0

0

 

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Beratungsverlauf: 

Der Geltungsbereich wäre ohne Veränderungssperre nach § 34 BauGB bebaubar. Ein Investor möchte gerne im vorderen Teil der Friedrichstraße bauen. Es besteht Einigkeit mit ihm, hier einen vorhabenbezogener B-Plan zu entwickeln, so der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, RH Stümer. Er bittet um Zustimmung zum Erlass der Veränderungssperre.
 

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Anlagen zur Vorlage