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ALLRIS - Auszug

02.05.2018 - 11 B-Plan 100 „südwestlich Kummerfelder Weg...

Beschluss:
verwiesen
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Beschlussempfehlung 

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes 100 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 19.04.18 geprüft. Die Zusammenstellung vom 19.04.18 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 100 für das Gebiet südwestlich des Kummerfelder Weges in einer Tiefe von ca. 60 bis 80 m und nördlich der Ahrenloher Str. in einer Tiefe von 165 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes 100 durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

0 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:
Herr Tams erläutert die Vorlage und schlägt vor, alles so zu belassen, wie es der B-Plan hergibt, sodass kein neuer Beschluss erfolgen muss.

Herr Stümer spricht seine Bedenken darüber aus, dass die Unterlagen sich in einem sehr frühen Zustand befinden und seiner Meinung nach noch zu allgemein sind. Außerdem bemängelt er, dass nicht ausreichend darüber beraten werden konnte, da diese erst spät nachgereicht wurden. Ebenfalls weist er auf die Bedenken der unteren Naturschutzbehörde hin.

Herr Mörker weist ebenfalls auf die Abwägungstabelle des Kreises Pinneberg hin, in welchem Bedenken zum beschleunigten Bauverfahren geäußert werden. Dazu erklärt Herr Tams, wann dieses Verfahren angewandt werden kann und wann das Regelverfahren angewendet werden muss. Die Voraussetzungen für das beschleunigte Bauverfahren sind gegeben. Um die Kosten und den Aufwand möglichst gering zu halten, ist das beschleunigte Bauverfahren von Vorteil.

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, die Unterlagen noch einmal neu auszuarbeiten.

 

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Anlagen zur Vorlage