07.05.2018 - 2 Feststellung des Ergebnisses der Gemeindewahl a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Mo., 07.05.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Sven Reinhold
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratungsverlauf:
Der Wahlausschuss nahm Einsicht in die insgesamt 13 Wahlniederschriften der Wahlvorstände für insgesamt 13 Wahlkreise der Stadt (allgemeine Wahlkreise).
Der Wahlausschuss ermittelte, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu keinen Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben.
Aufgrund der nach den Wahlniederschriften festgestellten Wahlergebnisse in den Wahlbezirken stellte der Wahlausschuss das aus den anliegenden Tabellen I bis III ersichtliche Wahlergebnis in den Wahlkreisen und im Wahlgebiet fest.
Folgende Bewerberinnen und Bewerber sind als unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter gewählt worden:
010 Jochens, Torben (CDU)
020 Quast, Andreas (CDU)
030 Mohr, Elena (CDU)
040 Radon, Christopher (CDU)
050 Meyer-Hildebrand, Friedrich (CDU)
060 Schmidt, Kai (CDU)
070 Stümer, Henry (CDU)
080 Pracht, Sönke (CDU)
090 Braun, Henry (CDU)
100 Heitmann, Howe (CDU)
110 Kölbl, Daniel (CDU)
120 Schmitt, Justus (CDU)
Bei der anschließenden Berechnung der Stimmen und der Sitze aus den Listen für den Verhältnisausgleich waren folgende Parteien zu berücksichtigen, für die Listenwahlvorschläge aufgestellt worden waren.
Namen der am Verhältnisausgleich teilnehmenden Parteien
- CDU
- SPD
- GRÜNE
- FDP
Aufgrund des Ergebnisses in der Tabelle III ergibt sich aus der Tabelle IV die Zuteilung der Sitze aus den Listen.
Danach erhalten Sitze aus den Listen
- CDU: 0 Sitze
- SPD: 7 Sitze
- GRÜNE: 6 Sitze
- FDP: 3 Sitze
Aufgrund der zugelassenen Listenwahlvorschläge und der in ihnen enthaltenen Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber, unter denen die gleichzeitig in den Wahlkreisen gewählten unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber ausscheiden, verteilen sich die Sitze innerhalb der Parteien wie folgt:
SPD
- Mörker, Manfred
- Dr. Dohrn, Susanne
- Fäcke, Manfred
- Lichte, Horst
- Früchtenicht, Klaus-Hermann
- Rieck, Arthur
- Kretschmer, Steffen
GRÜNE
- Hahn, Ann Christin
- Janzen, Lars
- Sydow-Graen
- Rahn, Helmut
- Plautz, Dörte
- Brede, Hans-Jürgen
FDP
- Werner, Gunnar
- Baumgart, Sven
- Haeder, Henrik
Der Wahlleiter gab in der Sitzung mündlich bekannt
- Die Namen der in den Wahlkreisen gewählten unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber,
- Die Namen der aus den Listen gewählten Bewerberinnen und Bewerber
Er wies darauf hin, dass jede gewählte Bewerberin und jeder gewählte Bewerber die Mitgliedschaft in der Vertretung automatisch nach Ablauf der Frist von einer Woche nach dieser mündlichen Bekanntgabe, jedoch nicht vor Ablauf der Wahlperiode der bisherigen Vertretung erwerbe, wenn nicht innerhalb der Wochenfrist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Wahlleiter die Wahl abgelehnt werde.
Eine Erklärung unter Vorbehalt gelte als Ablehnung; die Ablehnungserklärung könne nicht widerrufen werden.
Bei gewählten Bewerberinnen und Bewerbern, deren berufliche Tätigkeit mit dem Mandat unvereinbar sei, werde nach § 65 GKWO verfahren.
Anlagen
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