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ALLRIS - Auszug

30.05.2018 - 7 B-Plan 100 „südwestlich Kummerfelder Weg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes 100 abgegebenen

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 15.05.18 geprüft. Die Zusammenstellung vom 15.05.18 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird

beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit

Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 100 für das Gebiet südwestlich des Kummerfelder Weges in einer Tiefe von ca. 60 bis 80 m und nördlich der Ahrenloher Str. in einer Tiefe von 165 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes 100 durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über

den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.



 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Beratungsverlauf:
Herr Tams erläutert nochmals die Vorlage anhand von Planzeichnungen und erklärt, dass es um die Änderungen in der Abwägungstabelle geht, welche der Vorlage beigefügt sind. Die 3 wesentlichen Punkte (siehe Vorlage) sind nun in der Tabelle enthalten. Außerdem wurden im Textteil (ebenfalls siehe Vorlage) redaktionelle Änderungen vorgenommen. Er betont, dass keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden, sonst hätte der B-Plan neu ausgelegt werden müssen.

Die Planstraße siehe Planzeichnung geht später in das Eigentum der Stadt Tornesch über. Somit würden dann Kosten für die Wartung und Pflege entstehen.

 

Herr Böhmke erfragt, wie das Niederschlagswasser abgeleitet wird.

Dazu erklärt Herr Tams, dass es zum einen über die Ahrenloher Straße südwestlich abgeleitet wird und zum anderen über das Rückhaltebecken am Kreisel (Seerosenring).

Der Vorhabenträger wird ebenfalls dazu verpflichtet, das Wasser zu drosseln. Je stärker die Drosselung, desto geringer ist die Belastung des Rückhaltebeckens.

Herr Böhmke erfragt, ob es die Möglichkeit gibt, das Becken notfalls zu vergrößern. Laut Herrn Tams besteht diese Möglichkeit.

Herr Krügel weist darauf hin, dass die Wasserableitung nicht vermehrt werden darf. Diese muss der Ableitung vor der Bebauung entsprechen.

 

Frau Dr. Dohrn möchte wissen, wie es sich mit der Verklinkerung des Gebäudes verhält. Dazu verweist Herr Stümer auf die Niederschrift vom 05.03.2018 TOP 13, in welcher der Auslegungsbeschluss diesbezüglich gefasst wurde.

 

Abschließend wird über den Tagesordnungspunkt abgestimmt und der öffentliche Teil der Sitzung beendet.

 

Da im nichtöffentlichen Teil kein Beratungsbedarf besteht, schließt Herr Stümer die Sitzung um 19:25 h und verabschiedet die Anwesenden.

 

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Anlagen zur Vorlage