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ALLRIS - Auszug

29.08.2018 - 19 Beschlussfassung einer Satzung über die Festset...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Die Satzung über die Festsetzung von Eigenbeteiligungen für die Überlassung von Lernmitteln und Bezuschussung in sozialen Härtefällen an der Klaus-Groth-Schule (Lernmittelsatzung) wird beschlossen. Sie ist auszufertigen und bekannt zu machen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:
Vor der Abstimmung fragt Herr Lichte, woher die Haushaltsmittel für die Bezuschussung kommen. Frau Schultz antwortet, dass im letzten Jahr Tablets zum Testen gekauft worden sind. Da diese schon bezahlt sind, werden in diesem Schuljahr noch keine Zuschüsse erfolgen. Stattdessen wurden diese Geräte ausgegeben. Aktuell liegt ein Antrag vor.

 

Für das Jahr 2019 wird dann ein geringer Betrag geschätzt und im Haushalt angesetzt. Herr Lichte fragt weiterhin, wie es sich mit dem „pflichtgemäßen Ermessen“ nach § 3 der Satzung verhält. Frau Schultz antwortet, dass für den unwahrscheinlichen Fall, in dem die Haushaltsmittel nicht ausreichen sollten, der Schulverband berechtigt ist, Zuschüsse zu kürzen und die Höhe der Zuschüsse anzupassen.

 

 

 

 

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage