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ALLRIS - Auszug

23.07.2018 - 8 Bestellung von je 5 Mitgliedern gem. §§ 28 Ziff...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratungsverlauf:
Die Bürgermeisterin erläutert die Rechte und Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes, sie weist deutlich auf die persönliche Haftung hin. Die Aufgaben im Aufsichtsrat stellen keine politische Arbeit dar, hier geht es um die Beratung und Kontrolle der Geschäftsführung.

Herr Fäcke führt den Vermerk des Landesrechnungshofes aus, aus welchem sich ergibt, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Tornesch GmbH mit je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter jeder in der Ratsversammlung vertretenen Faktion sowie der Bürgermeisterin die beste Möglichkeit wäre, um die Aufgaben zum Wohle der Stadt zu erledigen.

Herr Kölbl weist daraufhin, dass die Zusammensetzung nicht gesetzlich geregelt ist und dass sich das Verfahren aus der Vergangenheit bewährt hat. Die Mitglieder des Ausschusses verständigen sich, wie in der Vergangenheit, die Sitze im Aufsichtsrat der Stadtwerke Tornesch GmbH sowie in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke-Tornesch-Netz-GmbH nach dem Sitzverhältnis in der Ratsversammlung zu besetzen.

 

In der Sitzungs des Hauptausschussues am 10.09.2018 wurde der Einwand erhoben, dass zu diesem TOP kein Beschluss gefasst wurde. Daher ist die Beschlussfassung aus dedm Originalprotokoll zu löschen.