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ALLRIS - Auszug

10.09.2018 - 9 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Tornesch

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Beratungsverlauf:
Es besteht Einigkeit darüber, dass über jeden Antrag bzw. jede Anpassung der neu zu beschließenden Hauptsatzung separat abgestimmt wird.

 

Fundstelle

Beschluss / Anpassung / Anmerkung

 

 

§ 1 (4)

Beschluss

(4) Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Zustimmung der/des Bürgermeisters/in. Diese/r kann die Verwendung für bestimmte Zwecke auch allgemein übertragen.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 3 (3)

Anpassung

Wird gestrichen. Gesetzlich geregelt in der Gemeindeordnung für Schleswig -Holstein (GO).

§ 5 (1)

Beschluss

Die Gleichstellungsbeauftragte ist hauptamtlich tätig

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

 

Die künftigen Sprachregelung für Inter- und Transsexuelle wird noch geregelt.

§ 6 (1) a)

Beschluss

Das Aufgabengebiet wird um den Fachdienst „Feuerwehrwesen“ erweitert.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 6 (1) e)

Beschluss

Das Aufgabengebiet des Umweltausschusses wird um die Aufgaben „Radwegekonzept“ erweitert.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

 

Beschluss

Das Aufgabengebiet des Umweltausschusses wird um die Aufgaben „Stadtentwicklungsplanung“ erweitert.

Abstimmungsergebnis

3 Ja-Stimmen   6 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 6 (1) f)

Der gemeinsame Antrag von FDP- und SPD-Fraktion wird zurückgezogen.

§ 6 (2)

Die Beispiele wurden gestrichen

§ 6 (3)

Beschluss

Der bestehende Inhalt wird ergänzt: Jede Fraktion kann bis zu fünf stellvertretende Ausschussmitglieder für jeden Ausschuss vorschlagen.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 2.

Beschluss

Den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit ein Betrag von 25.000€ nicht überschritten wird.

Abstimmungsergebnis

5 Ja-Stimmen   4 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 3.

Beschluss

Die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich gleichkommen, soweit ein Betrag von 25.000 € nicht überschritten wird

Abstimmungsergebnis

3 Ja-Stimmen   6 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

 

Beschluss

Die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich gleichkommen, soweit ein Betrag von 5.000 € nicht überschritten wird

Abstimmungsergebnis

6 Ja-Stimmen   3 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 4.

Beschluss

Den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes den Wert von 15.000€ nicht übersteigt.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 5.

Beschluss

Den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der jährliche Mietzins 12.000€ nicht übersteigt.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 6.

Beschluss

Die Veräußerung und Belastung von Stadtvermögen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder die Belastung einen Wert von 25.000 € nicht übersteigt.

Abstimmungsergebnis

8 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen1 Enthaltungen

§ 8 (2) 7.

Beschluss

Die Annahme von Schenkungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 25.000€.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 8.

Beschluss

Die Annahme von positiven Erbschaften bis zu einem Wert 25.000€.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 9.

Beschluss

Die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäuden

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 10.

Beschluss

Die Vergabe von Aufträgen, wenn ein Ausschreibungsverfahren nach den maßgeblichen Vergabevorschriften vorausgegangen ist.   

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 11.

Beschluss

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis zu einem Wert von 60.000€.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 12.

Das Bau- und Planungsamt liefert aktuelle Zahlen zu diesem Sachverhalt; danach wird über den Punkt 12. erneut beraten und abgestimmt.

Anmerkung:

2017         Bestehende Regelung     9 Anträge

                 CDU-Vorschlag              76 Anträge

§ 8 (2) 13.

Beschluss

Die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten der Stadt nach naturschutzrechtlichen Vorschriften. Der Umweltausschuss ist über die Mitwirkung und deren Inhalt unverzüglich zu informieren.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 14.

Beschluss

Diese Ziffer wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 15.

Beschluss

Die Ausübung der der Stadt nach der Landesbauordnung obliegenden Einvernehmenserklärungen sowie sonstigen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten. Der Bau- und Planungsausschuss ist über die Mitwirkung und dessen Inhalt unverzüglich zu informieren.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 8 (2) 16.

Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses einen neuen Vorschlag unterbreiten.

§ 9 (2) 1.

Beschluss

die unmittelbare oder mittelbare Gründung von Gesellschaften, Genossenschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen sowie die Beteiligungen an diesen und anderen Gründungen, soweit die Beteiligung der Gemeinde 49,9 v.H. nicht übersteigt.

Die Erhöhung solcher Beteiligungen oder ein Rechtsgeschäfts nach § 104 sowie wesentliche Änderungen des Gesellschaftervertrages oder der Satzung von Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen privatrechtlichen Vereinigungen, insbesondere des Gesellschaftszwecks, sowie die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 49,9 v.H. nicht übersteigt.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 9 (2) 2.

Beschluss

die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt 49,9 v.H. nicht übersteigt.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 9 (2) 5.- 7.

Es werden keine Anpassungen vorgenommen.

§ 9 (2) 8.

Beschluss

den Abschluss von Leasing-Verträgen über einen jährlichen Mietzins über 12.000€ p.a..

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 9 (2) 9.

Es werden keine Anpassungen vorgenommen.

§ 9 (2) 10.

Beschluss

Diese Ziffer wird gestrichen

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 9 (2) 11.

Der Vorschlag der FDP- und SPD-Fraktionen wird zurückgezogen.

§ 9 (2) 12.

Der gemeinsame Antrag der FDP- und SPD-Fraktion wird zurückgezogen

§ 9 (2) 13.

Beschluss

Die Annahme von Schenkungen, Spenden und positiven Erbschaften und ähnlichen Zuwendungen ab einem Wert über 25.000€ und immer, wenn die Schenkung, Spende oder positive Erbschaft mit einer Bedingung oder Auflage verbunden ist.

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 9 (2) 14.

Beschluss

Diese Ziffer wird gestrichen

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 9 (2) 15.

Beschluss

Diese Ziffer wird gestrichen

Abstimmungsergebnis

9 Ja-Stimmen   0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

§ 9 (2) 16.

Das Büro der Bürgermeisterin wird eine andere Formulierung finden, über die erneut beraten und abgestimmt wird.

§ 9 (6)

Das Büro der Bürgermeisterin erhält einen Prüfauftrag, ob die Übernahme aus der Mustersatzung möglich ist. Danach wird erneut beraten und abgestimmt.

 

Um 21.30 Uhr bricht der Vorsitzende die Beratung und Beschlussfassung der einzelnen Absätze der neu zu beschließenden Hauptsatzung ab. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 12.11.2018 wird die Beratung und Beschlussfassung fortgesetzt.    

 

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Anlagen zur Vorlage