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ALLRIS - Auszug

17.09.2018 - 7 Bau einer Kindertagesstätte im Neubaugebiet " T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Die in der Ratsversammlung am 20.03.2018 erfolgte Begrenzung der Kosten für den Neubau der AWO-Kindertagesstätte "Seepferdchen" in Höhe von 3,6 Mio. € kann unter Berücksichtigung der vorliegenden Angebote nicht eingehalten werden. Damit die erforderlichen Auftragsvergaben erfolgen können und die Ausführung der unterschiedlichen Baumaßnahmen nicht weiter zeitlich verzögert werden, wird der Ratsversammlung eine Beschlussfassung über eine Deckelung der maximalen Baukosten in Höhe von 4,5 Mio. € empfohlen.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Hinrichsen vom Architekturbüro Paloh stellt die aktuelle Planung für den Bau der KiTa Seepferdchen vor und teilt mit, dass der Beginn der Erdbauarbeiten für Montag, den 24.09.2018, geplant ist.

Auf Nachfrage von Herrn Werner aus der Zuhörerschaft teilt Herr Hinrichsen mit, dass der Pflegeaufwand für die Holzfassade der KiTa überschaubar sei und diese Art der Fassade durch den B-Plan vorgegeben ist.

Auf Nachfrage von Herrn Brede erläutert Bürgermeisterin Kählert, dass das Gebäude mit dem Inventar der AWO gGmbH für den Betrieb der KiTa zur Verfügung gestellt wird. Die Betriebskosten werden durch Landes- und Kreiszuschüsse, Elternbeiträge und Zuschuss der Stadt Tornesch finanziert.

Frau Kählert teilt auf Nachfrage von Herrn Kretschmer mit, dass die Zuschüsse zu den Baukosten vom Kreis und Land in der bewilligten Höhe bestehen bleiben und nicht proportional zu den Baukosten steigen.

Auf Nachfrage von Herrn Janzen teilt Frau Helk mit, dass in der Mietkalkulation auch der Grundstückspreis enthalten ist. Weiterhin teilt Frau Helk mit, dass größere Abweichungen der Kosten nicht zu erwarten sind, da mit Mehrkosten von 30 % kalkuliert wurde.

Bürgermeisterin Kählert teilt auf Nachfrage von Herrn Kretschmer mit, dass die Unterzeichnung des Mietvertrages für die Kita Seepferdchen mit dem Abschluss der Trägervereinbarung mit der AWO gGmbH erfolgen wird.

 

 

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Anlagen zur Vorlage