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ALLRIS - Auszug

19.09.2018 - 8 Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Beschluss(empfehlung) 

 

Der Jahresabschluss 2016 der Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT wird in der vorgelegten und vom Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 7.604.280,94 Euro festgestellt. Die Ergebnisrechnung schließt mit Erträgen in Höhe von 609.337,67 Euro und Aufwendungen in Höhe von 510.383,02 Euro ab. Der Jahresgewinn in Höhe von 98.954,65 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen und der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

Der Jahresabschluss 2017 der Grundstücksgesellschaft Tornesch GGT wird in der vorgelegten und vom Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 8.944.327,29 Euro festgestellt. Die Ergebnisrechnung schließt mit Erträgen in Höhe von 562.055,44 Euro und Aufwendungen in Höhe von 475.702,47 Euro ab. Der Jahresgewinn in Höhe von 86.352,97 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen und der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Bgl. Ausschussmitglied Jens Niederhausen weist auf den Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes hin und stellt wesentliche Inhalte wie die Liquidität, die Kreditfinanzierungen und die Höhe des Eigenkapitals der Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) anhand von Prozentzahlen heraus. Er mahnt zur Vorsicht bei Neuanschaffungen.

 

Im Hinblick auf die Rückführung der Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) in den städtischen Haushalt, wird von der Verwaltung zunächst die Gründung der Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) kurz erläutert. Durch die Einführung der Doppik bei der Stadt Tornesch macht die Ausgliederung keinen Sinn mehr. Man ist sich im Ausschuss aber einig, dass zunächst die noch fehlenden Jahresabschlüsse bei der Stadt Tornesch erstellt werden müssen, um über eine Rückführung der Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) zu diskutieren. Dieses soll im Finanzausschuss und in der Ratsversammlung erfolgen. Zudem befürwortet das Land Schleswig-Holstein, die Rückführung der gegründeten Eigenbetriebe in die städtischen Haushalte. Die Rückführung der Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS) ist aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

RH Lars Janzen chte von der Verwaltung wissen, ob es einen Gesamthaushalt mit den Eigenbetrieben gibt. Die Verwaltung antwortet daraufhin, dass es aufgrund der verschiedenen Gesellschaftsformen keinen Gesamthaushalt gibt. Es wird auf den Vorbericht des sdtischen Haushaltes verwiesen, indem alle Eigenbetriebe und Zweckverbände dargestellt werden.

 

Die Ausschussvorsitzende stellt sodann die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage