07.11.2018 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 07.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- VHS Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen alt
- Bearbeiter:
- Rositsa Scalisi
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss: Die Haushaltssatzung wird wie empfohlen und unverändert beschlossen.
Haushaltssatzung
der ZV VHS Tornesch-Uetersen für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 973.700 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 991.500 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 17.800 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 973.700 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 977.500 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
0 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
30.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,00 Stellen |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
- Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
25436 Tornesch, Stadt Tornesch
Die Bürgermeisterin
gez.Kählert
Beratungsverlauf: Fragen zu der vorgeschlagenen Haushaltssatzung gehen nicht ein. Es gibt keine Unklarheiten. Herr Andreas Quast merkt nur kurz an, dass die Finanzierung der Volkshochschulen zu 65% aus eigener Kraft stattfinden soll, und er hofft, dass dies bei der VHS Tornesch-Uetersen auch in der Zukunft gut funktioneren wird. Frau Inga Pleines erläutert, dass die Volkshochschule Tornesch-Uetersen an vielen Projekten teilnimmt, wie zum Beispiel viele Deutschkursprojekte, die finanziell besonders gefördert werden und nicht nur vielfältige Bildungsmöglichkeiten für Migranten schaffen, sondern auch eine angemessene Finanzierung für die Volkshochschulen. Diese Projekte werden auch in der Zukunft ausgebaut. Weitere Fragen gehen nicht ein. Es kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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324,9 kB
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