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ALLRIS - Auszug

07.11.2018 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss: Die Haushaltssatzung wird wie empfohlen und unverändert beschlossen.
 

 


 

Haushaltssatzung

der ZV VHS Tornesch-Uetersen für das Haushaltsjahr 2019

 

 

Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom  - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

973.700  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

991.500  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

17.800  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

973.700  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

977.500  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

0  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

30.000  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0,00  Stellen

 

 

§ 3

 

  1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
  2. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
  3. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.

 

 

 Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am    erteilt.

 

 

 25436 Tornesch,   Stadt Tornesch

              Die Bürgermeisterin

       gez.Kählert

 

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Fragen zu der vorgeschlagenen Haushaltssatzung gehen nicht ein. Es gibt keine Unklarheiten. Herr Andreas Quast merkt nur kurz an, dass die Finanzierung der Volkshochschulen zu  65% aus eigener Kraft stattfinden soll, und er hofft, dass dies bei der VHS Tornesch-Uetersen auch in der Zukunft gut funktioneren wird. Frau Inga Pleines erläutert, dass die Volkshochschule Tornesch-Uetersen an vielen Projekten teilnimmt, wie zum Beispiel viele Deutschkursprojekte,  die finanziell besonders gefördert werden und nicht nur vielfältige Bildungsmöglichkeiten für Migranten schaffen, sondern auch eine angemessene Finanzierung für die Volkshochschulen. Diese Projekte werden auch in der Zukunft ausgebaut. Weitere Fragen gehen nicht ein. Es kommt zur Abstimmung.
 

 

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Anlagen zur Vorlage