21.11.2018 - 11 Beratung über den Entwurf des doppischen Hausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 21.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss
Beschluss(empfehlung)
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung wie folgt:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf26.226.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf29.671.700 EUR
einem Jahresfehlbetrag von3.445.200 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf25.762.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf28.450.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf3.681.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf4.442.300 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf1.049.700 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf400.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf16.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf121,99 Stellen
§ 3
1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der
Satzung als Anlage beigefügt.
2. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines
Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und
der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
3. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazu-
gehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
Beratungsverlauf:
Die Ausschussvorsitzende Sabine Werner eröffnet die Beratung über den Entwurf des doppischen Haushaltes 2019 der Stadt Tornesch. Ziel ist es, am 05.12.2018 die Beschlussfassung im Finanzausschuss zu erreichen.
Zunächst möchte das bgl. Mitglied Jens Niederhausen von der Verwaltung wissen, wie sich das Projekt „Tornesch am See“ finanziell im städt. Haushaltsentwurf auswirkt. Von der Verwaltung wird berichtet, dass im investiven Bereich Auszahlungen i.H.v. 2,5 Mio€ veranschlagt sind, die sich aber durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wieder ausgleichen und daher keine Belastung für den städt. Haushalt darstellen.
Bgl. Mitglied Joachim Reetz stellt die Frage an die Verwaltung, ob im Haushaltsentwurf Sperrvermerke bei Produktkonten von der Verwaltung gesetzt wurden und wo er diese finden würde. Die Verwaltung antwortet, dass es im Haushaltsentwurf keine Sperrvermerke gibt.
Zudem wurde die Verwaltung im Umweltausschuss v. 05.11.2018 gebeten, die Angaben zu den Mehraufwendungen für den Betrieb der Strauchgutsammelanlage
durch die Bioabfallverordnung zu konkretisieren und eine Vergleichsrechnung für den Bauhof aufzustellen. Eine Kostengegenüberstellung der Gartenabfallsammlung zum Produktkonto 537000 531750 wurde den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
Bgl. Mitglied Joachim Reetz bittet die Verwaltung um Auskunft, wie es zu der Steigerung der Personalaufwendungen von ca. 483 T€ im Haushaltsentwurf kommt. Die Verwaltung erläutert kurz die Erhöhung. Eine entsprechende Ausführung über die Steigerung der Personalaufwendungen fand bereits im Hauptausschuss statt.
RH Manfred Fäcke möchte von der Verwaltung wissen, warum sich die Unterschussabdeckung für die DRK-KiTa Friedlandstraße erhöht. Die Verwaltung erläutert, dass die zu zahlende Miete an die GGT bei der Planung vergessen wurde.
RH Lars Janzen geht auf den von der Verwaltung prognostizierten Ansatz bei der Gewerbesteuer i.H.v. 8,0 Mio€ ein. Lt. Quartalsbericht zum 30.09.2018 liegen die Gewerbesteuererträge bei rd. 7,0 Mio€. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Ansatz im IV. Quartal noch erreicht wird. Bgl. Mitglied Jens Niederhausen weist nochmals daraufhin, bei der Planung vorsichtig zu sein.
Die Vorsitzende trägt vor, dass im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen über den Zuschuss an die Familienbildungsstätte Wedel für das Babycafé kein rechtsgültiger Beschluss gefasst wurde. Nach kurzer Erläuterung wird der Beschluss, den vollen Zuschuss von rd. 545,-- € an die Familienbildungsstätte zu leisten, im Finanzausschuss mit 7 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme nachgeholt.
Anlagen zur Vorlage
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