28.11.2018 - 10 Beratung über den Entwurf des doppischen Hausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 28.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
Beschluss(empfehlung)
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung wie folgt:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf26.226.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf29.671.700 EUR
einem Jahresfehlbetrag von3.445.200 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf25.762.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf28.450.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf3.681.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf4.442.300 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf1.049.700 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf400.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf16.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf121,99 Stellen
§ 3
1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der
Satzung als Anlage beigefügt.
2. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines
Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und
der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
3. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazu-
gehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
Beratungsverlauf:
Die Ausschussvorsitzende Sabine Werner eröffnet die Beratung über den Entwurf des doppischen Haushaltes 2019. Erneut bekräftigt sie ihren Wunsch, am 05.12.2019 eine Empfehlung für die Ratsversammlung zu beschließen. Von der FDP-Fraktion geht zu den Beratungen ein Antrag ein, der von der Vorsitzenden kurz erläutert wird. Den Ausschussmitgliedern wird dieser als Tischvorlage zur Verfügung gestellt und dem Protokoll angehängt. Es soll ein Zeitplan zur Aufstellung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse festgelegt werden, der mit der Verwaltung im Vorwege abgestimmt wurde. Der Beschluss soll zusammen mit dem Beschluss zum Gesamthaushalt im Finanzausschuss am 05.12.2018 erfolgen.
RH Manfred Fäcke merkt an, dass der Vorbericht in den Haushaltsberatungen sehr hilfreich sei und bittet darum, diesen auch für die nächsten Haushaltsberatungen zu erhalten. Die Verwaltung sagt dieses zu.
Bgl. Mitglied Joachim Reetz erkundigt sich nach den Konsequenzen für die Fehlbedarfszuweisung, wenn die Hundesteuer nicht angehoben werden würde. Die Verwaltung erklärt, dass eine Erhöhung der Hundesteuer nicht zwingend Voraussetzung ist, um Fehlbedarfszuweisungen zu erhalten. Hingegen ist eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auf 425 Prozentpunkte unumgänglich.
Bgl. Mitglied Jens Niederhausen hat vor der Sitzung die Verwaltung um Beantwortung einiger Fragen, im Hinblick auf den Haushalt der Stadt Tornesch, gebeten. Die Verwaltung stellte die beantworteten Fragen als Tischvorlage bereit.
Bgl. Mitglied Joachim Reetz regt an, dass eine Vergleichbarkeit der Preise der Gartenabfallsammelanlage schwierig ist, wenn lediglich der Vergleich mit der GAB stattfindet. Die Verwaltung sichert zu, zur nächsten Sitzung am 05.12.2018, weitere Möglichkeiten zur Gartenabfallentsorgung hinzuzuziehen und einen Vergleich aufzuzeigen. Hierbei soll bei den Umlandkommunen nachgefragt werden, wie hier die Gartenabfallsammlung geregelt ist und zu welchen Kosten.
RH Lars Janzen merkt an, dass es der Gespräche aller im Rat vertretenen Parteien und der Verwaltung bedarf, um die Verkehrssituation innerstädtisch für den Fahrradverkehr zu verbessern. Daher wird der Antrag vom 05.11.2018 in den Umweltausschuss erneut eingebracht. Darüber hinaus soll hierfür eine Arbeitsgruppe gegründet werden. Dieses findet im Ausschuss Zustimmung.
Weitere Rückfragen zum Haushaltsentwurf 2019 und insbesondere zum Vorbericht werden in der Sitzung von der Verwaltung beantwortet.
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