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ALLRIS - Auszug

26.06.2007 - 16 Außenbereichssatzung "Esinger Moor...

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Beschluss:

 

1. Der Aufstellungsbeschluss vom 06.09.2004 sowie der Satzungsbeschluss vom 25.10.2005 zur Außenbereichssatzung „Esinger Moor“ für das Gebiet nordwestlich der Ahrenloher Straße sowie östlich, nördlich und westlich der bebauten Ortslage des Siedlungsbereichs Esinger Moor werden aufgehoben.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung der Außenbereichssatzung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

11 Ja-Stimmen                            1 Nein-Stimmen              12 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

RF Eßler führt aus, dass aufgrund eines FDP-Antrages der Bau- und Planungsausschuss die Aufhebung der Außenbereichssatzung der Ratsversammlung empfohlen hat. Die FDP war schon lange von der Rechtswidrigkeit der Satzung überzeugt und hat darauf entsprechend reagiert, um den Betroffenen keine falsche Rechtssicherheit zu geben. Dafür wurde die Fraktion heftig kritisiert.

 

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, RH Hatje, vermisst von Seiten des Landes und des Kreises fehlende Unterstützung, um eine rechtskonforme Lösung zu finden. Der Kreis Pinneberg hat einzig und alleine gesagt, dass er die Satzung für rechtswidrig hält und deshalb nicht anwendet.

 

RF Clauß erinnert daran, dass die Satzung im Herbst 2005 beschlossen wurde. Vor der Beschlussfassung hat sie sich öfter nach dem Stand des Beteiligungsverfahren erkundigt. Von der kritischen Haltung des Kreises wurde nicht berichtet. Letztendlich geht es jedoch darum den Betroffenen zu helfen, denen das Damoklesschwert der Abrissverfügung droht. Die Politik möchte hier unterstützen. Auch sie kritisiert das Verhalten des Kreises, der wohl auf eine andere Lösung hofft. Um eine Lösung zu finden, muss zunächst die Außenbereichssatzung aufgehoben werden.

 

RH Schley bittet die Verwaltung, die Fraktionen über den jeweiligen Stand des Gesetzgebungsverfahren zur Landesbauordnung zu informieren. Bgm. Krügel hatte einen Vorschlag zur Lösung durch eine Regelung in der Landesbauordnung formuliert.

 

Bgm. Krügel betont, dass er sich eigentlich ein Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Satzung gewünscht hätte. Dies ist nach der Aufhebung nicht mehr möglich.

 

RH Früchtenicht erinnert daran, dass die Ratsversammlung vor zwei Jahren stolz darauf war, eine Lösung gefunden zu haben. Er bedauert die Aufhebung.

 

RF Heitmann, sagt, dass es niemals die Absicht der Ratspolitiker war, Schwarzbauten im Außenbereich zu legalisieren. Ihrer Meinung nach ist die Außenbereichssatzung nach den BBauG möglich und rechtskonform.

 

RF Eßler macht deutlich, dass die Bewohner auch ohne die Satzung Möglichkeiten haben, an ihren Häuser an- und umzubauen. Sie ist der Meinung, dass Bgm. Krügel lange von der „Gesetzeswidrigkeit“ wusste. RF Clauß möchte daraufhin von Bgm. Krügel wissen, ob er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wusste, dass der Kreis Pinneberg sie für rechtswidrig hält. Er verneint die Frage mit dem Hinweis, dass nur ein Oberwaltungsgericht diese Frage entscheiden könne. Er ist immer noch der Meinung, dass sie rechtskonform ist. Die Rechtsauffassung des Kreises Pinneberg sei kein Gesetz.