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ALLRIS - Auszug

04.03.2019 - 2 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

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Beratungsverlauf:
Herr Kruse erläutert eine mögliche Gefahrenstelle im Großen Moorweg. Und zwar ist der Bereich zwischen dem Bahnübergang und der Auffahrt der Fa. Weitzel sehr dunkel und nicht verkehrssicher. Dort wird sehr schnell gefahren und ein Fahrradfahrer oder Fußgänger kann nur schwer gesehen werden.

Herr Goetze teilt mit, dass der Sachverhalt geprüft wird.

 

Herr Schmidt aus der Friedrichstraße teilt mit, dass durch die neu gebauten Wohnblöcke in der Straße „Am Grevenberg“ die Parksituation in der Straße selbst, „An der Kirche“, „Von-Helms-Straße“, „Wilhelm-Schildhauer-Straße“ bis hin zur Friedrichstraße etc. katastrophal ist.

Frau Kählert antwortet, dass eine Parkpalette geplant aber evtl. noch nicht fertig gestellt sei. Die Bedingungen, dass z. B. eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen vorzuhalten ist, wurde erfüllt. Eine Stellplatzvermietung gebunden an einen Mietvertrag kann leider nicht verlangt werden. Sie sichert zu, dass die Parksituation erst einmal beobachtet wird.

 

Ein Anwohner aus dem Akazienweg 13 teilt mit, dass immer direkt vor seiner Zufahrt geparkt wird und er selbst aber nur noch mit Mühe aus seiner Ausfahrt kommt.

Frau Kählert antwortet, dass der Sachverhalt geprüft wird.

 

Herr Weeske erfragt zum TOP 7 „Fortschreibung Landesentwicklungsplan“, ob die Stadt Tornesch von Beginn an an der Entwicklung beteiligt wurde. Herr Weeske reagiert empört darüber, dass Siedlungsachsen durch ein Landschaftsschutzgebiet geführt werden sollen.

Herr Goetze entgegnet, dass das Land für die Planung zuständig ist und sich jeder Bürger jederzeit daran beteiligen kann und Anliegen vorbringen oder Anregungen geben kann.

Herr Kath erläutert, dass es sich um den 1. Ansatz handelt. Die Einordnung der Siedlungsachsen ist nur eine grobe Darstellung und wird auf Ebene der Regionalplanung detailliert.

Hr. Weeske wird sein Anliegen schriftlich an die Stadt Tornesch geben, damit der Sachverhalt verfolgt wird. Er wird außerdem sein Anliegen an den Verband BUND vortragen.

Schließlich regt Hr. Weeske noch an, die Sitzungen zukünftig mit einem Mikrofon durchzuführen, da es für schwerhörige Bürger schwierig sei, der Beratung akustisch zu folgen.

 

Herr Scheffler teilt mit, dass in der Friedrichstraße früher nur Einfamilienhäuser standen und nun schon teilweise Wohnblöcke. Er fragt, wie es dazu kommen kann, dass auf Grundstücken Wohnblöcke gebaut werden können, auf welchen vorher Einfamilienhäuser standen.

Herr Stümer gibt an, dass sich die Ausschussmitglieder sehr viele Gedanken machen, jedoch gibt es gesetzliche Regelungen wie das Baugesetzbuch, welches vorschreibt, dass 1. eine Nachverdichtng stattfinden muss bevor Flächen ausgeweitet werden. 2. haben Eigentümer auch Rechte (§ 34). So dürfen Eigentümer in der gleichen Höhe bauen, wie die Nachbarn. Es wird derzeit an einer Aufstellung eines B-Plans gearbeitet, jedoch muss darauf geachtet werden, dass Eigentumsrechte nicht beschnitten oder berührt werden.

Der §34 Baugesetzbuch gibt vor, was erlaubt ist und dies muss dann so genehmigt werden. Dies muss im Rahmen eines gemeindlichen Einvernehmens im Ausschuss berücksichtigt werden.

Eine Ortsgestaltungssatzung ist ebenfalls eine Möglichkeit, um „Baugrenzen“ zu setzen. Jedoch ist die Grundvoraussetzung dafür ein geprägtes Ortsbild. Aus vorgenannten Gründen konnte der Bau eines Wohnblocks in der bisherigen Art nicht unterbunden werden.

 

Ein Bürger erfragt, wie der derzeitige Sachstand für die Straße „Am Moor“ ist. Herr Goetze teilt mit, dass noch ein paar kleinere Dinge fehlen wie z. B. ein „Vorfahrt achten“-Schild am Thujaweg.