04.03.2019 - 8 B-Plan 104 „Westlich Esinger Str.“ - Abwägung z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 04.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 14.02.2019 geprüft. Die Zusammenstellung vom 14.02.2019 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf und die Begründung der des B-Planes 104 „Westlich Esinger Str.“ für das Gebiet nordöstlich der Esinger Str. in einer Tiefe von ca. 45 m bis ca. 60 m südwestlich der L 107 - Esinger Straße und einer Breite von 40 m, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
Beratungsverlauf:
Vor Beginn der Beratung verlässt Herr Heitmann aus Gründen der Befangenheit den Sitzungssaal. Herr Jeschke vertritt Herrn Heitmann an dieser Stelle.
Herr Kath trägt den Sachbericht vor.
Herr Böhmke sieht die Entwässerung problematisch. Er erfragt, ob die Forderungen so erfüllt werden.
Herr Kath entgegnet, dass dies vom Vorhabenträger umgesetzt wird. Zu dem Bauantrag muss ein Entwässerungsantrag gestellt werden und zusammen abgegeben werden. Frau Röseke aus dem Tiefbaubereich hat die Entwässerung berechnet und so muss das dann umgesetzt werden.
Es besteht kein weiterer Beratungsbedarf und somit wird ein Beschluss gefasst.
Anlagen zur Vorlage
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