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ALLRIS - Auszug

19.09.2007 - 2 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

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Beratungsverlauf:

 

Auf Anfrage von Herrn Saß bezüglich der möglichen Auswirkungen der Spannungserhöhung auf 380 KV (TOP 4.1) berichtet Herr Oppermann, dass während des Scoping-Termins von E.ON / Netz keinerlei Informationen ausgetauscht worden sind. Es erfolgte lediglich eine Auflistung von Untersuchungsaspekten und -forderungen, die E.ON / Netz während des Planfeststellungsverfahrens nachweisen bzw. berücksichtigen muss. Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt generell sollen erst später in entsprechenden Untersuchungen dargestellt werden. Aufgrund der ihm vorliegenden Informationen stellt Herr Rahn seine Einschätzung bezüglich der Veränderungen von Leistung und der elektromagnetischen Felder dar. Es ist unstrittig, dass sich sämtliche Werte erhöhen werden, allerdings ist auch eine Kompensation durch den vergrößerten Abstand bedingt durch die dann höheren Masten zu erwarten. Zu dem gleichen Thema fragt Herr Schmiedehaus nach seinen Rechten als direkt betroffener Grundeigentümer. Ihm wird geraten, sich direkt mit E.ON / Netz in Verbindung zu setzen, eine persönliche Betroffenheit wird in der Regel höher gewichtet als die Stellungnahme der Belegenheitsgemeinde. Grundsätzlich gilt, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV einzuhalten sind. Es wird vereinbart, die Beratung zu TOP 4.1 abzuwarten, um dann gegebenenfalls erneut Fragen aus dem Zuhörerraum zuzulassen.