25.06.2019 - 15 46. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 25.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 07.05.19 geprüft. Die Zusammenstellung vom 07.05.19 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Ratsversammlung beschließt die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Zum Beginn der Beratung erklärt sich RH Schmidt zu diesem und dem nachstehenden TOP 16 für befangen und verlässt den Sitzungssaal.
Den Sachvortrag hält RH Stümer. TOP 15 und TOP 16 können inhaltlich zusammen beraten werden. Bei der F-Planänderung und dem B-Planbeschluss soll bauplanungsrechtlich ein Handwerksbetrieb an der Pinneberger Straße / Kreyhorn gesichert werden. Eine Anliegerin des Kreyhorns hat sich besorgt wegen möglichen gefährlichen Situationen mit dem Anliegerverkehr im Einmündungsbereich Kreyhorn gezeigt. Diese Einwendung wurde im Abwägungsverfahren nicht berücksichtigt. Die Anliegerin hat sich auch an Kommunalpolitiker/innen gewendet. Die Ratsversammlung bittet diese Situation zu berücksichtigen und nach Möglichkeit zu entschärfen, auch wenn sie nicht Bestandteile der Beschlüsse sind. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.