13.11.2019 - 13 Beratung und Beschlussfassung über den doppisch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mi., 13.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:45
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Goldau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Haushaltssatzung
des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Aufgrund des §§ 111 SchulG in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 GkZ und der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird
| 2020 | 2021 |
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.153.200 EUR | 4.087.500 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.153.200 EUR | 4.087.500 EUR |
einem Jahresüberschuss von | 0 EUR | 0 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 0 EUR | 0 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.906.300 EUR | 3.841.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.636.200 EUR | 3.574.100 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
3.314.500 EUR | 10.391.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
3.749.800 EUR |
10.840.400 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 2020 | 2021 |
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und | 3.314.500 EUR | 10.391.000 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 2.000.000 EUR | 2.000.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen | 0 Stellen |
§ 3
(1) Nach § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende
Produktgruppen (PG) bzw. Unterproduktgruppen zu Budgets verbunden:
>Budget 1: PG 218 Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen
>Budget 2: PG 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft.
(2) Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen
eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnung, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
(3) Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen übertragbar.
§ 4
Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für die Haushaltsjahre 2020/2021 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2020/2021 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder pro Jahr folgende Beträge:
Stadt Tornesch 754.100 €
Stadt Uetersen 235.600 €.
Bei einem nichtausgeglichenen Haushalt wird von den Mitgliedskommunen eine zusätzliche Verbandsumlage nach § 15 GkZ i.V.m. § 56 (2) SchulG erhoben.
§ 5
Die Verbandsvorsteherin wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Verbandsvorsteherin ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Tornesch, Schulzweckverband Tornesch-Uetersen
Die Verbandsvorsteherin
gez. Sabine Kählert
Auf Nachfrage von Herrn Bergmann erklärt Herr Goldau, dass die Auflösung des negativen Eigenkapitals noch nicht im vorliegenden Haushaltsplan enthalten ist, da der Hauptausschuss der Auflösung zwar zugestimmt hat, aber der Zeitpunkt zur Umsetzung noch aussteht.
Frau Kählert erläutert, dass die Umsetzung zur Zeit aufgrund der Haushaltskonsolidierung der Stadt Tornesch zurückgestellt wurde, aber die zukünftige Auflösung vom Ausschuss positiv aufgenommen wurde.
Herr Bergmann fragt, wodurch der starke Anstieg der Investitionstätigkeit vom Haushaltsjahr 2020 auf 2021 bedingt ist. Herr Goldau erklärt, dass darin Anschlussfinanzierungen enthalten sind und es noch zu Einsparungen bei den Zinsaufwendungen durch Umschuldungen kommen kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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