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ALLRIS - Auszug

13.11.2019 - 13 Beratung und Beschlussfassung über den doppisch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 


Haushaltssatzung

des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

 

 

Aufgrund des §§ 111 SchulG in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 GkZ und der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom  - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird

 

 

2020

2021

1. im Ergebnisplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

4.153.200  EUR

4.087.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.153.200  EUR

4.087.500  EUR

einem Jahresüberschuss von

0  EUR

0  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

0  EUR

0  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.906.300  EUR

3.841.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.636.200  EUR

3.574.100  EUR

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

3.314.500  EUR

10.391.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

3.749.800  EUR

 

10.840.400  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

2020

2021

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
     Investitionsförderungsmaßnahmen auf

3.314.500  EUR

10.391.000  EUR

 

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

0  EUR

 

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

2.000.000 EUR

2.000.000 EUR

 

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0  Stellen

0  Stellen

 

 

§ 3

 

(1)     Nach § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende    

  Produktgruppen (PG) bzw. Unterproduktgruppen zu Budgets verbunden:

 

  >Budget 1: PG 218 Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen

  >Budget 2: PG 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft.

 

(2)    Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen

 eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnung, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

 

 (3) Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die          dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen übertragbar.

 

§ 4

 

Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für die Haushaltsjahre 2020/2021 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2020/2021 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder pro Jahr folgende Beträge:

 

  Stadt Tornesch 754.100 €

  Stadt Uetersen 235.600 €.

 

Bei einem nichtausgeglichenen Haushalt wird von den Mitgliedskommunen eine zusätzliche Verbandsumlage nach §  15 GkZ i.V.m. § 56 (2) SchulG erhoben.

 

§ 5

 

Die Verbandsvorsteherin wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall  50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Verbandsvorsteherin ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.

 

 

     Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am  erteilt.

 

     Tornesch,   Schulzweckverband Tornesch-Uetersen

                 Die Verbandsvorsteherin

         gez. Sabine Kählert

 

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

4 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: 

Auf Nachfrage von Herrn Bergmann erklärt Herr Goldau, dass die Auflösung des negativen Eigenkapitals noch nicht im vorliegenden Haushaltsplan enthalten ist, da der Hauptausschuss der Auflösung zwar zugestimmt hat, aber der Zeitpunkt zur Umsetzung noch aussteht.

Frau Kählert erläutert, dass die Umsetzung zur Zeit aufgrund der Haushaltskonsolidierung der Stadt Tornesch zurückgestellt wurde, aber die zukünftige Auflösung vom Ausschuss positiv aufgenommen wurde.

 

Herr Bergmann fragt, wodurch der starke Anstieg der Investitionstätigkeit vom Haushaltsjahr 2020 auf 2021 bedingt ist. Herr Goldau erklärt, dass darin Anschlussfinanzierungen enthalten sind und es noch zu Einsparungen bei den Zinsaufwendungen durch Umschuldungen kommen kann.
 

 

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Anlagen zur Vorlage