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ALLRIS - Auszug

03.02.2020 - 7 Radwegbenutzungspflicht entlang der Esinger Str...

Beschluss:
vertagt
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Beschlussempfehlung: 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verkehrsbehörde einen Antrag auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht für den Bereich der L 107, Esinger Straße zwischen Bahnhofsvorplatz und Bockhorn/Bi de Möhl zu stellen.
 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Goetze erläutert den Sachverhalt. Er ergänzt, dass am Freitag dazu ein Ortstermin von Kreis und Polizei stattfinde. Er merkt an, dass die Kernaussage des Kreises laute, dass ein Schutzstreifen möglich sei aber dieser dann auch verpflichtend für Radfahrer.

Herr Mann wirft ein, dass es eine Richtlinie gäbe, bei welcher der Gehweg freigegeben werden könne und somit der Schutzstreifen nicht mehr verpflichtend zu benutzen sei. Dazu ist eine entsprechende Verkehrszahl notwendig. Durch den Einwohnerzuwachs seit 2013 könne er sich vorstellen, dass diese Zahl erreicht würde. Daher bittet er darum, beim Kreis bezüglich aktueller Verkehrszahlen nachzufragen.

Da die Meinungen bezüglich der Notwendigkeit eines Schutzstreifens auseinander gehen, stellt die FDP einen Antrag, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu verschieben und Gespräche mit dem Kreis zu führen. Herr Goetze weist darauf hin, dass die gänzliche Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auch zu überlegen sei.

Herr Rieck wirft ein, dass es auch eine Alternative wäre, das „Fahrradsymbol“ auf die Straße zu malen, ohne einen Schutzstreifen.

Anschließend wird über den Antrag der FDP abgestimmt und einstimmig entschieden, den TOP zu verschieben.

 

(Zu diesem TOP gibt es eine Anlage!)


 

 

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Anlagen