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ALLRIS - Auszug

28.04.2020 - 17 Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Die Ratsversammlung stellt, auf Empfehlung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung, die Jahresrechnung 2017 fest.

 

Weiterhin beschließt die Ratsversammlung, den Jahresfehlbetrag 2017 gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik vollständig durch Umbuchung in die Ergebnisrücklage und den Differenzbetrag i.H.v. 1.137.255,38 € in der Bilanzposition „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ im Folgejahr vorzunehmen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

15 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Anlagen zur Vorlage