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ALLRIS - Auszug

28.04.2020 - 18 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Die Ratsversammlung beschließt, nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes, die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten Form anzunehmen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

 

Zunächst bittet Bgm*in Kählert um Entschuldigung, dass der 1. Nachtrag nicht mit den Finanzverantwortlichen vorberaten, sondern direkt der Ratsversammlung zur Entscheidung vorgelegt wurde. Herr Kopper und sie erläutern die Finanzlage der Stadtkasse. Viele Gewerbetreibende stellen Anträge auf Stundungen. Dies gelte auch für privatrechtliche Ansprüche, wie z.B. Mieten. Darüber hinaus geht die Stadt in Vorleistung für die Kita-Gebühren und die Elternbeiträge für den offenen Ganztag und für die Betreuungsklasse. Die Erstattungen vom Land sind erst für das vierte Quartal zu erwarten. Auch die Gewerbesteuereinnahmen und die Einkommenssteueranteile werden ganz voraussichtlich sinken. Um die Zahlungsfähigkeit der Stadtkasse zu erhalten, müssen die Kassenkredite erhöht werden. Beide betonen, dass mit der Erhöhung der Kassenkredite keine zusätzlichen Ausgaben getätigt werden sollen. Sie hoffen, die erhöhten Kassenkredite nicht in Anspruch zu nehmen.

RH Janzen kritisiert die Nichtbeteiligung des Finanzausschusses und dass der Kassenkredit gleich um ¼ der gesamten Ermächtigung erhöht werden soll.  Herr Kopper antwortet, dass es sich um eine Schätzsumme handelt, mit der auch genügender Spielraum vorhanden ist. Da die Kassenkredite in der Haushaltssatzung festgelegt werden, die von der Ratsversammlung zu beschließen ist, ist es schwierig, den Ermächtigungsspielraum von Monat zu Monat zu verändern. Er sagt aber Statusberichte über die Liquidität der Stadtkasse für den Finanzausschuss zu.

RH Janzen schlägt vor, heute die Kassenkredite um 2,5 Mio. € zu erhöhen. Bei Bedarf werden weitere Mittel durch die Ratsversammlung genehmigt. Ansonsten wird seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage