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ALLRIS - Auszug

28.04.2020 - 27 Bebauungsplan 96 "Zwischen Großer Moorweg, Schä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung vom 09.04.20 geprüft. Die Zusammenstellung vom 09.04.20 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans 96 für das Gebiet zwischen den Straßen Großer Moorweg, Schäferweg, Spritzloh und Brandskamp und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen sowie parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Es soll von der Möglichkeit einer verkürzten Auslegung nach § 4a Abs. 4 BauGB Gebrauch gemacht werden. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Siehe TOP 26.
 

 

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Anlagen zur Vorlage