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ALLRIS - Auszug

11.10.2007 - 16 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht "östli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt folgende Satzung:

 

Satzung der Stadt Tornesch

über das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

 

 

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S 3316) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 56) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2007 (GVOBl Schl.-H. 2007 S. 271), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 11.10.2007 folgende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht erlassen:

 

 

§ 1

 

(1)  Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Wilhelmstraße 46, wie aus dem folgenden Plan ersichtlich:

 

(2)  Der Plan ist Bestandteil der Satzung.

 

 

§ 2

 

Die Stadt kann in dem Geltungsbereich das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ausüben. Bei dem Erwerb von Flächen für öffentliche Zwecke findet für den zu zahlenden Betrag der § 28 Abs. 3 BauGB Anwendung.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit dem Tag der abgeschlossenen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Vorstehende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit ausgefertigt.

 

 

Tornesch, ......

 

 

Bürgermeister

Roland Krügel

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

18 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              3 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

RH Früchtenicht ist während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP befangen und nicht im Sitzungssaal.

 

Bgm. Krügel erläutert, dass mit der Vorkaufsrechtssatzung die Stadt die Möglichkeit des Erwerbes des Grundstückes hat, falls der Investor seine Baupläne aufgibt und das Grundstück veräußern will.

 

Nach der Beschlussfassung nimmt RH Früchtenicht wieder an der Sitzung teil.

 

Danach beginnt der nichtöffentliche Teil der Sitzung. BV Plambeck verabschiedet die Zuhörer/innen und die Vertreter der Presse und eröffnet, nachdem diese den Saal verlassen haben, den nichtöffentlichen Teil der Ratsversammlung.