08.06.2020 - 7 Freistellung von den Kosten der Mittagsverpfleg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 08.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Familie und Sport
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Wegen Einstellung der Regelbetreuung bedingt durch die Corona-Pandemie, erfolgt zusätzlich zur landeseinheitlich geregelten Freistellung von den Betreuungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni ein Erlass von den Kosten der Mittagsverpflegung für die Kinder, die in diesem Zeitraum nicht an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben.
Für die Kinder, die in diesem Zeitraum im Rahmen der Notbetreuung teilweise an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben, sind die Verpflegungskosten durch die Träger der Kindertagesstätten anteilig in Höhe von 3,00 € pro Mahlzeit zu erheben.
Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Defizite sind durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in den Nachtragshaushalt 2020 der Stadt Tornesch auszugleichen.
Beratungsverlauf:
Die Ausschussmitglieder nehmen die von der Verwaltung erstellte Beschlussvorlage zur Kenntnis. Es erfolgt eine Aussprache über den Beschlussvorschlag der Verwaltung sowie über den Ergänzungsantrag der FDP Fraktion (vgl. TOP 7.1).
Abschließend lässt der Ausschussvorsitzende über einen gemeinsam erarbeiteten geänderten Beschluss abstimmen.