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ALLRIS - Auszug

22.06.2020 - 8 Neubau der Straße Kleiner Moorweg zwischen Nixe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung in die Anliegerinformation zu gehen.

 

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Beratungsverlauf:

Herr Müller von dem Planungsbüro Dänekamp & Partner stellt anhand einer PowerPoint Präsentation den Sachverhalt und die Planungsergebnisse vor. (Siehe Anlage)

 

Eine Anliegerin Frau Scharrenweber erfragt, warum die Fahrbahn in einem Bogen geplant wurde und nicht als gerade Strecke. Herr Müller entgegnet, dass dies noch aus dem städtebaulichen Wettbewerb stamme und für die Einsicht der Verkehrsteilnehmer und auch als Verkehrsberuhigung diene. Tempo 30 soll bestehen bleiben.

 

Einer weitere Anliegerin Frau Knist-Irgens erfragt, warum Sattelzüge und Schwerlastverkehr durch den Kleinen Moorweg fahren dürfen, da es sich um eine Anwohnerstraße handele. Herr Müller erwidert, dass diese Straße wie jede andere Straße dafür freigegeben sei und jeglicher Verkehr durchfahren dürfe.

 

Herr Stümer ergänzt zu der Beitragserhebung, dass diese nicht nur auf 15 Anlieger verteilt werde, sondern grundsätzlich auf alle, jedoch die Stadt die anteiligen Kosten der Anlieger trage, welche bereits die Grundstücke erschlossen gekauft haben und die restlichen 15 Anlieger ihren Anteil selbst tragen müssen.

Zu der Kostenfrage von Frau Hahn entgegnet Herr Stümer außerdem, dass die 85 % der Kosten umlagefähig auf die Anlieger seien und die restlichen 15 % von der Stadt zu tragen seien. Diese müssen im Haushalt vorgehalten werden. Die Kosten der Anlieger, welche die Stadt wie oben beschrieben anteilig trage, werden aus den Rückstellungen der Landgesellschaft gezahlt. Genaueres dazu erfolgt in der Anliegerversammlung, wirft Frau Kählert ein. Herr Goetze weist noch darauf hin, dass der Ansprechpartner zur Beitragserhebung Herr Kopper sei. Welche Anlieger es genau betrifft, könne er dann beantworten.

 

Frau Knist-Irgens erkundigt sich, ob im Rahmen des Ausbaus auch Glasfaser mit verlegt werde. Herr Müller teilt mit, dass die beiden in Frage kommenden Anbieter Telekom und Vodafon dies bislang verneint haben. Dies trifft auf großes Unverständnis. Herr Goetze teilt mit, dass mit den Anbietern noch einmal Kontakt aufgenommen werde, notfalls Lerrohre zur Vermeidung eines späteren Aufbruchs mit verlegt werden. In diesem Zusammenhang berichtet er von einem beauftragten und geförderten Gutachten zur Untersuchung des Versorgungszustandes im Stadtgebiet. Die Ergebnisse liegen im Herbst vor.

 

Der Anlieger Herr Scharnweber erfragt, ob der Graben auf der östlichen Seite offengelassen werden könne und nicht verschlossen werde, da in der Vergangenheit bereits Geld für eine Grabenüberfahrt bezahlt wurde. Stattdessen schlägt er vor, die Straße auf die westliche Seite zu verschieben und den Graben auf der westlichen Seite zu verlegen. Herr Müller entgegnet, dass eine Versetzung des Grabens eine Neuherstellung eines Gewässers sei und daher auch genehmigungspflichtig von der unteren Wasserbehörde. Er könne dies erfragen, jedoch nicht versprechen.

 

Frau Scharnweber erfragt, inwieweit die Anlieger Einfluss nehmen können. Dazu entgegnet Herr Stümer, dass in der Anliegerversammlung alle Meinungen in die Planung aufgenommen und miteinfließen werden. Herr Goetze wirft ein, dass zum Herbst dazu eingeladen werde.

 

Frau Dr. Dohrn erfragt, wie der Fahrradverkehr integriert werde. Dazu erwidert Herr Müller, dass der Fahrradweg parallel zur Straße verläuft und zum größten Teil bereits vorhanden sei und bestehen bleibe. Ein Lückenschluss hat bisher noch gefehlt. Die Radfahrer dürfen aber auch die Straße benutzen.

 

Zur Vorfahrtsregelung erläutert Herr Müller, dass im Grundsatz Rechts vor Links herrsche. Jedoch die Verkehrsteilnehmer „im Bogen“ Vorfahrt haben. Grundsätzlich war die Idee, dass der Kleine Moorweg gegenüber dem Kuhlenweg vorfahrtsberechtigt sei.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen