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ALLRIS - Auszug

22.06.2020 - 13 5.Änderung des B-Plans 22 "Südlich Kaffeetwiete...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

1. Für das Gebiet südlich der Kaffeetwiete in einer Tiefe von ca. 120 m und einer Breite von ca. 40 m bis 70 m im Bereich der Hausnummer 10 wird die 5.Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Südlich Kaffeetweite“ der Stadt Tornesch - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung von Wohnbauflächen (allgemeines Wohngebiet). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren (gem. §13a BauGB) aufgestellt werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der externen Planungskosten abzuschließen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Tams erläutert den Sachbericht. Er merkt an, dass der Grundeigentümer bereit ist, die externen Planungskosten zu tragen.

Auf die Rückfrage, was mit den restlichen Grünflächen geschehe, entgegnet Herr Tams, dass diese so bleiben, wie sie sind, da keine Festsetzungen vorhanden seien. Jedoch können diese mit in die Planung aufgenommen werden. Der Geltungsbereich könnte vergrößert werden.

Herr Jeschke und Herr Böhmke plädieren für drei Gebäude.

Nach einer kurzen Beratung wird über den Beschluss abgestimmt.
 

 

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Anlagen zur Vorlage