31.08.2020 - 9 Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Städte Uete...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 31.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Stadtplanung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen gemäß anliegender Auswertung (Abwägung), welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Das Büro dn Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche westlich der Rue de Challes, östlich der Bürgermeister-Tesch-Straße und südlich des Eichenweges.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-gums.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Herr Stümer erläutert den Sachverhalt und ergänzt, dass dem zugestimmt werden müsste, da es ein gemeinsamer Flächennutzungsplan sei und es Heidgraben ebenso tun müsse.
Herr Böhmke kritisiert, dass die Stellungnahme der Stadt Tornesch bzgl. einer Verkehrsuntersuchung nicht beachtet wurde. Für ihn macht es keinen Unterschied, ob nun ein Wohn- oder ein Gewerbegebiet ausgewiesen wird. Beide produzieren Verkehre, die die Tornescher Kreuzung im Stadtkern zusätzlich belasten. Daher empfiehlt er dem Beschluss nicht zuzustimmen.
Nach einer kurzen Beratung erfolgt die Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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