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ALLRIS - Auszug

12.11.2007 - 6 Personelle Entwicklung in der offenen Jugendarb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Entfristung des Arbeitsvertrages einer Erzieherin bei Anhebung der Arbeitszeit ab 01.01.2008  auf 25 Wochenstunden, ab 01.7.2008 auf 30 Wochenstunden wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Frau Kählert betont die Wichtigkeit der offenen Jugendarbeit, um auch Jugendlichen, die nicht Mitglied in Vereinen sind, Möglichkeiten der sozialen Kontakte in größeren Gruppen in der Freizeit zu bieten. Jeder in Jugendarbeit investierte Euro mindert das Ausmaß von Schäden, die durch Vandalismus gelangweilter nicht eingebundener Jugendlichen entsteht. Besonders gut sei auch die Spielplatzbetreuung im vergangenen Jahr angenommen worden. Diese ist jedoch bei gleichzeitiger Öffnung der Jugendzentrums mit dem vorhandenen Personal nicht sicher zu stellen, zumal Herr Krüger zur Hälfte seiner vertraglichen Arbeitszeit als örtlicher Jugendpfleger tätig ist. Um sämtliche Angebote des Jugendzentrums einschließlich Spielplatzbetreuung anbieten zu können, ist die unbefristete Beschäftigung einschließlich Anhebung der Stundenzahl einer Mitarbeiterin des Jugendzentrums unabdingbar. Außerdem sind die beiden Mitarbeiter in der Schulsozialarbeit voll ausgelastet, so dass die Entfristung des Arbeitsvertrages einer Erzieherin und die Anhebung der Arbeitszeit unumgänglich sei, um den Betrieb des Jugendzentrum aufrecht erhalten zu können.

Danach erfolgt die Abstimmung.