09.11.2020 - 6.1 CDU-Antrag zur Ergänzung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 09.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag der CDU
- Federführend:
- Büroleitende Beamtin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
- Beschluss:
- zurückgezogen
Herr Stümer erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Der Änderungswunsch bezieht sich auf die Entsendung der*des Vorsitzenden des Hauptausschusses (HA) in Gesellschaften. Bisher ist lediglich die Bürgermeisterin als gesetzliche Vertreterin der Mehrheitsgesellschafterin Teilnehmerin in der Gesellschafterversammlung. Herr Fäcke führt für die SPD-Fraktion aus, dass der Entwurf des Gesellschaftervertrages lediglich die Entsendung eines Mitglieds des Mehrheitsgesellschafters beinhaltet.
Frau Kählert führt weiter aus, dass es nicht möglich ist, durch Änderung der Hauptsatzung die Bedingungen zweier Gesellschafter zu regeln. Für die o. g. Realisierung müsste der Gesellschaftervertrag geändert werden. Es kann nur eine Person in die Gesellschafterversammlung entsandt werden, entweder wird dann die Bürgermeisterin oder die*der Vorsitzende des HA an dieser teilnehmen. Dann würde die Bürgermeisterin als gesetzliche Vertreterin nicht mehr die Verantwortung übernehmen können, sondern diese würde vollständig auf die*den Vorsitzendes des HA übertragen. Die beabsichtigte Stärkung durch diese Maßnahme ist nicht möglich.
Die CDU-Fraktion zieht den Antrag zurück. Dieser Tagesordnungspunkt wird daher ohne Beschluss abgeschlossen.