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ALLRIS - Auszug

28.11.2007 - 6 Erlass einer 7. Nachtragssatzung zur Satzung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu E: Beschlussempfehlung

 

"1.              Die der Vorlage anliegende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträ­gen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tornesch (Beitrags- und Ge­bührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.              Die Satzung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Nach Erläuterung der Vorlage durch die Verwaltung stellt RF Clauß für sich fest, das offensichtlich die erhobene Gebühr für das Niederschlagwasser schon im ablaufenden Jahr nicht auskömmlich war.

RH Früchtenicht hebt besonders hervor, das nach seiner Ansicht derzeit nur 60% der bebauten Grundstücke über den öffentlichen Regenkanal bzw. Graben ihr Regenwasser entsorgen. Da das Regenwasser jedoch vor Grundstückgrenzen keinen Halt macht, ist es ungerecht, dass nicht alle Grundstückseigentümer zumindest zur Regenwasser-Grundgebühr herangezogen werden können.

Die durch die Entschlammung des Regenwasserrückhaltebeckens Koppeldamm entstehenden Kosten von ca. 100.000 € könnten zukünftig dadurch verringert werden, das der vorhandene Baumbestand am Rückhaltebecken entsprechend zurückgeschnitten und damit eine natürliche Belüftung des Gewässers über den Wind erfolgen kann.

 

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Anlagen zur Vorlage