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ALLRIS - Auszug

14.12.2020 - 10 B-Plan 96 "Zwischen Großer Moorweg, Schäferweg,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes 96 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 14.12.2020 geprüft. Die Zusammenstellung vom 14.12.2020 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 96 für das Gebiet zwischen den Straßen Großer Moorweg, Schäferweg, Spritzloh und Brandskampwird der Bebauungsplan Nr. 96 „Zwischen Großer Moorweg, Schäferweg, Spritzloh und Brandskamp", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung in der Fassung vom 14.12.20 wird gebilligt.

Der Beschluss des B-Planes 96 durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Goetze geht auf die Notwendigkeit der erneuten Überarbeitung des Abwägungsvorschlages und der Begründung ein. Nicht betroffen ist die Planzeichnung. Die bereits vorgezogene Änderung des Flächennutzungsplanes liegt derzeit zur Prüfung in Kiel. Die Genehmigung wird täglich erwartet. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium zwei Fragen aufgeworfen, die sich auf die Stellungnahme des LLUR zum Thema Schallschutz und der UNB zum Thema Knickausgleich beziehen. Beide Themen konnten nach Erörterung mit den Fachbehörden geklärt werden, führen jedoch zu der sehr kurzfristigen Überarbeitung. Inhaltlich geht es beim Thema Schallschutz darum, dass aufgrund der Lärmkontingentierung im Plangebiet anderweitige, im Stadtgebiet befindliche Gewerbeflächen ohne Lärmkontingentierung benannt werden müssen. Beim Thema Knickausgleich hat sich die Länge des ersatzweise herzustellenden Knicks vergrößert. Die Kosten trägt der Vorhabenträger. Herr Tams sagt zu, den Pauschalablösebetrag noch einmal zu benennen. Herr Böhmke erkundigt sich nach der angekündigten Klage der Privatperson. Herr Goetze führt aus, dass die Abwägung auf die Bedenken eingeht und mit der Luftfahrtbehörde abgestimmt ist. Ergänzend wurde das Gespräch gesucht, jedoch ohne Erfolg. Ob eine Klage nach Rechtskraft erfolgen wird, ist nicht bekannt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Der Knickausgleich für die im B-Plan 96 entfallenden Bestandsknicks erfolgt für die beiden gewählten Ausgleichs-Standorte unterschiedlich:

 

Kölln-Reisieck

Der Vorhabenträger zahlt dem Flächeneigentümer 55 € je laufendem Meter Knick für die Bereitstellung der für die Knickanlage benötigten Fläche und trägt die Kosten für die Anlage des Knicks sowie für den (Schutz-)Zaunbau/Abbau. Die gesetzlich vorgeschrieben Knickpflege ist vom Eigentümer - je nach Pachtvertrag - auch vom Pächter (Landwirt) zu erledigen. Der neue Knick wird auf diese Weise für 30 Jahre gepachtet - die UNB überwacht die fachgerechte Umsetzung und Pflege der Maßnahme; spätestens dann gilt der Knick als gesetzlich geschütztes Biotop, das nicht mehr entfernt werden darf.

 

Langeln:

Hier hat die Stadt Tornesch auf dem Großteil des dort angelegten Knicks den Ausgleich für den B-Plan 98 ausgeführt. Die Restlängen können nun vom Vorhabenträger für deren notwendigen Ausgleich verwendet werden. Da dieser Knick für die UNB immer noch Mängel aufweist, die im Wesentlichen auf die Trockenheit während der Pflanzzeit und auf "unerwünschtem" Bewuchs auf der Nachbarfläche zurückzuführen sind, sind hier noch umfangreiche Nacharbeiten nötig.

Der Vorhabenträger zahlt der Stadt einen Preis von 50 € je laufendem Meter Knick für den Knickausgleich und übernimmt darüber hinaus sämtliche Kosten für die Nacharbeiten und Pflege sowie den Abbau des Schutzzauns- der gesamten Knickausgleichsmaßnahme in Langeln."
 

 

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Anlagen zur Vorlage