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ALLRIS - Auszug

15.03.2021 - 15 Freistellung von den Kosten der Mittagsverpfleg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Ab dem 01.01.2021 erfolgt für die Dauer der behördlich geregelten Betretungsverbote in den Kindertagesstätten zusätzlich zur landeseinheitlich geregelten Freistellung von den Betreuungsgebühren grundsätzlich auch ein Erlass  von den Kosten der Mittagsverpflegung für die Kinder, die durchgehend nicht an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben. 

Für die Kinder, die im Rahmen der Notbetreuung an der Mittagsverpflegung (ggfs. auch nur tageweise) teilgenommen haben, werden die vollen Verpflegungskosten erhoben.  Eine Inanspruchnahme von Eltern mit „BuT“-Leistungsbezug erfolgt nicht.

Die entstehenden zusätzlichen Defizite sind trägerseitig zu ermitteln und über die die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt 2021 der Stadt Tornesch auszugleichen. Ebenso sind von den Betreibern der Einrichtungen zwecks Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Inanspruchnahme der Eltern die monatlich erreichten Einnahmen für den Mittagstisch während der behördlich geregelten Betretungsverbote aufgrund von Inanspruchnahme Notbetreuung nachzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung


 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Lichte nimmt Bezug auf die zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegende Beschlussvorlage und bittet um die Abstimmung über den Beschlussvorschlag. Aufgrund der Dringlichkeit ist durch die Verwaltung bereits im Januar 2021 im Vorwege der Beschlussfassung eine Beteiligung der Fraktionsspitzen zur Einholung eines Meinungsbildes erfolgt.