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ALLRIS - Auszug

15.03.2021 - 10 Entscheidung über die Erhebung von Ganztagsentg...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratungsverlauf:

Frau Schultz berichtet, dass die Kostenübernahme des Landes zwischenzeitlich bis 14.03.2021 zugesichert ist, da der Präsenzunterricht an den Schulen erst seit dem 15.03.2021 wieder stattfindet. 

Eingezogene Elternentgelte für die Ganztagsbetreuung für den Monat Januar 2021, die anteilig für den Zeitraum vom 07.01.2021 bis 31.01.2021 zu erstatten sind, werden mit der Gebührenpflicht ab 15.03.2021 verrechnet.