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ALLRIS - Auszug

15.03.2021 - 12 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur P...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung:

Die vom Hauptausschuss beschlossene Fortsetzung der Privatisierung des städtischen Reinigungsdienstes in zwei städtischen Quartieren wird nicht an der Johannes-Schwennesen-Schule durchgeführt. An den anderen Tornescher Schulen werden ebenfalls keine Experimente zur Privatisierung des städtischen Reinigungsdienstes durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Der Ausschussvorsitzende nimmt Bezug auf  den von der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen eingereichten Antrag sowie der enthaltenen Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung und bittet um eine Beratung hierüber. Herr Brede führt aus, dass der Fraktionsantrag an den Ausschuss JSSKB  trotz der vorangegangenen Beratungen in anderen Gremien begründet sei, da aufgrund der Beschlusslage aus dem Hauptausschuss auch Belange der Schulen betroffen sind. Die Ergebnisse aus der Testphase an der J.-S.-Schule im vergangenen Jahr sind nicht zumutbar und dürften sich nicht fortsetzen. Neben den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie aller an der Schule tätigen Personen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Tornescher Schulen weiterhin in einem guten Pflegezustand sind und  gut angenommen werden. Daher sind  Hygiene und Sauberkeit dringend  durch bewährtes Eigenpersonal zu sichern. Einsparpotentiale aufgrund einer Privatisierung des Reinigungsdienstes sind nach Einschätzung von Herrn Brede an Schulen nicht ohne Qualitätsverluste erreichbar. Daher sei für ihn eine Vergabe für diese Leistung an den preiswertesten Anbieter eines privaten Reinigungsdienstes an Schulen nicht akzepabel.

Herr Schmitt wünscht eine Differenzierung der Antragsbegründung und bringt seine Verwunderung, u. a. auch über die  Wortwahl „Experimente“ an Schulen, zum Ausdruck. Das Ergebnis über den Reinigungserfolg  durch die Fremdfirma im vergangenen Jahr sei nur bedingt repräsentativ, da es sich um einen „übergangsweisen Probelauf“ im Vertretungsfall für den städtischen Reinigungsdienst gehandelt habe. Die hierfür beauftragte Firma hat sich leider als nicht geeignet erwiesen, sodass weitere Testphasen unabdingbar sind. Dass auch bei Durchführung der Schulreinigung durch einen privaten Reinigungsdienst grundsätzlich  gute Reinigungsergebnisse erwartet werden  und dabei auch eine  Einhaltung der Hygienevorgaben nicht zu vernachlässigen sei, wird vorausgesetzt. Die Privatisierung des städtischen Reinigungsdienstes wurde bereits eingehend im Hauptausschuss, der für Personalangelegenheiten grundsätzlich zuständig ist, beraten und mehrheitlich beschlossen.  Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, bittet der Ausschussvorsitzende über die Abstimmung der Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung.

 

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Anlagen zur Vorlage