Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

05.05.2021 - 7 Einführung einer Zweitwohnungssteuer nach Vorga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:
 

Beschluss(empfehlung) 

Das Urteil des OVG über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist abzuwarten. Nach Vorliegen des Urteils wird die Angelegenheit erneut zur Beratung gestellt werden.

 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Beratungsverlauf:

Herr Goldau korrigiert die Vorlage dahingehend, dass erst ab dem Jahr 2020 kein Abzug für die Zweitwohnungssteuer bei der Berechnung der Fehlbetragszuweisung erfolgen wird.

 

Anmerkung: Bgl. Mitglied Joachim Reetz konnte wegen wiederkehrender technischer Probleme nicht an der Abstimmung teilnehmen.