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ALLRIS - Auszug

10.05.2021 - 9 Stellungnahme der Stadt Tornesch zum Ergebnis d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss(empfehlung) 

Die von der Verwaltung gefertigte ergänzende Stellungnahme zu Nr. 5 des Prüfungsberichtes bzgl. der Landgesellschaft wird von der Ratsversammlung beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Beratungsverlauf:
Die Verwaltung erläutert die Vorlage und ergänzt, dass es sich bei der geänderten Stellungnahme der Stadt Tornesch zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung um eine Absichtserklärung handelt. Nach Auffassung des GPA dürften die Grundstücke, die treuhänderisch für die Stadt Tornesch von der Landgesellschaft erworben wurden, nicht mit Kassenkrediten finanziert werden. Herr Kopper erläutert den Vorteil dieser Vorgehensweise, die vor der Umstellung auf dir Doppik so mit dem GPA abgestimmt war. Er weist darauf hin, dass in der kaufmännischen Buchführung ein Gegenwert für langfristige Kredite vorhanden sein muss. Das gerade ist in diesem Fall nicht gegeben. Deshalb hat das GPA der bisherigen Verfahrensweise für die Restabwicklung der Baugebiete Tornesch am See sowie OHA II in der Form zugestimmt. Um das Prüfungsverfahren zu beenden, bedarf es nunmehr eines abschließenden politischen Beschlusses. Die erforderlichen Beschlüsse, vor allem zur Übertragung der im Treuhandkonto Allgemein bei der Landgesellschaft geführten Grundstücke müssen ggf. noch herbeigeführt werden. Durch eine Übertragung der Grundstücke von der Landgesellschaft an die Stadt würde eine Umfinanzierung stattfinden. Die aufgenommenen Kassenkredite zur Finanzierung der Treuhandkonten bei der Landgesellschaft würden durch die Aufnahme von langfristigen Investitionsdarlehen abgelöst werden, da die Grundstücke dann in das Eigentum der Stadt übergehen würden. Wenn die Stadt die Grundstücke von der Landgesellschaft übernimmt, wird keine erneute Grunderwerbsteuer fällig, da diese bereits bei dem treuhänderisch für die Stadt Tornesch getätigten Ankauf von Grundstücken durch die Landgesellschaft fällig wurde. Die Flächen sollen ggf. dem Allgemeinkonto für Ausgleichsflächen zugeführt werden oder stehen für notwendige Grundstückstausche zur Verfügung.   

Die Zusammenarbeit mit der Landgesellschaft wird nicht beendet, da diese sehr hilfreich und gut ist. Bestehende Verträge laufen schleichend aus. Das bestehende Verfahren ist jedoch unter den Gesichtspunkten der Doppik anzupassen.   

 

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Anlagen zur Vorlage