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ALLRIS - Auszug

14.06.2021 - 9 Antrag der FDP-Fraktion: Ausbau von verkehrsber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Die Verwaltung wird gebeten eine sogenannte „Spielstraße“ (verkehrsberuhigter Bereich) in Zusammenarbeit mit dem Investor und der Verkehrsbehörde des Kreises Pinneberg für die Straße „Alter Sportplatz“ umzusetzen.
 

 

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Beratungsverlauf:

 

Herr Böhmke informiert, dass die Straße „Alter Sportplatz“ sämtliche Bedingungen zur Umwandlung in eine Spielstraße erfülle und regt an, die Möglichkeiten auszuloten, diese Straße in eine Spielstraße umzuwandeln.

Herr Goetze teilt mit, dass aufgrund des damaligen Sachstandes die Verkehrsbehörde des Kreises Pinneberg die Voraussetzungen für eine Spielstraße nicht gesehen hat. Die Beantragung/Planung sollte jeweils im Vorwege geschehen. Er erklärt den Unterschied zwischen einer Tempo 30-Zone und einer Spielstraße. Aufgrund der vielen geparkten PKWs wäre es nach einer Umwandlung in eine Spielstraße nicht mehr möglich, sein Fahrzeug überall an den Seitenrändern abzustellen, sondern nur noch auf gekennzeichneten Flächen. Hierzu wäre es dann auch nicht mehr möglich an der Verkehrsinsel zu parken. Eine Nachbesserung wäre möglich. Der Investor bekundete sein Interesse, nachzusteuern. Hierzu ist ein Antrag an die Verkehrsbehörde zu stellen und auf Zustimmung zu warten. Hinzu kommt, dass nicht alle Bewohner dieser Straße einer Umwandlung in eine Spielstraße zustimmen würden.

Frau Sydow-Graen fragt, wo die Bewohner parken sollen.

Frau Hahn ersucht eine Umwandlung in eine Spielstraße und fragt an, ob noch Parkplätze vorhanden seien und ob es eine Tiefgarage für parkende PKWs gibt.

Frau Kählert teilt mit, dass die Tiefgaragenplätze an die jeweiligen Eigentümer vermietet sind. Die Parkkapazitäten vor den Reihenhäusern sind sehr begrenzt. Es findet ein regelrechter Verdrängungswettbewerb statt, dass auch Pendler diese Möglichkeit für sich entdeckt haben und sich auf die freien Parkplätze stellten.

Es bestünde jedoch eine Abstellmöglichkeit für PKWs auf dem Parkplatzgelände der KGS.

Herr Goetze informiert, dass bei einer Umgestaltung in eine Spielstraße, zusätzliche drei Parkplätze an der Einmündung der Friedlandstraße entstünden.

Herr Stümer fasst zusammen, dass in einer Spielstraße nur auf ausgewiesenen Plätzen geparkt werden darf. Dies sei in der STVO festgeschrieben. Laut Stellplatzsatzung verfügen alle Wohnungseinheiten unter 100m² über 1 Stellplatz, alle Wohnungseinheiten über 100m² verfügen über 1,5 Stellplätzen. Er stellt die Frage, ob die Anzahl der Stellplätze noch gegeben ist.

Herr Goetze teilt mit, dass die Stellplatznachweise erbracht wurden. Die Polizei und Feuerwehr haben sich die Örtlichkeiten bereits angesehen, um sicher zu gehen, dass Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können. Letztendlich obliegt die Entscheidungsgewalt über die Umwandlung in eine Spielstraße der Straßenverkehrsbehörde. 
 

 

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Anlagen zur Vorlage